Nach Eralp-Interview: Müssen sich Medien an Absprachen halten?
Hintergrund
Stand: 30.10.2026 • 14:39 Uhr
Wer Medien ein Interview gibt, verlangt mitunter die Freigabe des Gesprächs vor der Veröffentlichung. Absprachen können jedoch gebrochen werden - was folgt daraus? Und wie ist die Lage im Fall Eralp?
Was Journalistinnen und Journalisten recherchiert und in Erfahrung gebracht haben, dürfen sie grundsätzlich auch veröffentlichen. Das garantiert die Pressefreiheit. Eine Veröffentlichung ist allerdings ausgeschlossen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gerichte müssen dabei in jedem Einzelfall die Rechte des Betroffenen und das Veröffentlichungsinteresse der Medien abwägen.
Im Fernsehen und im Radio wird ein Interview in der Regel gesendet, ohne dass der Interviewte das Interview absegnet. Bei Zeitungen und Online-Medien hingegen ist das anders: Dort ist es üblich, dass Interviews vom Interviewpartner freigegeben werden. Erst wenn er zustimmt, wird das Interview veröffentlicht.
Wird eine solche Absprache gebrochen und etwas veröffentlicht, was der Interviewte nicht gedruckt sehen möchte, hat er gute Chancen, die Veröffentlichung gerichtlich untersagen zu lassen. Gerichte sehen die Autorisierungsabsprache als verbindlich an. Sie ist ein zivilrechtlicher Vertrag, an die sich eine Zeitung auch halten muss.
Regelung im Fall Eralp nicht eindeutig
Im Fall der Informationen, die der Spiegel über Linken-Politikerin Elif Eralp veröffentlicht hat, ist allerdings nicht klar, ob sie auch von der Interviewabsprache umfasst waren. Die Information, dass Eralp Angst vor bestimmten Hamas-Sympathisanten habe, ist offenbar versehentlich an den Spiegel versandt worden.
Manche Medienrechtler meinen daher: Die Autorisierungsansprache würde sich nur auf die Fragen und Antworten im Interview erstrecken, nicht aber auf die Anmerkungen zur Autorisierung, die in diesem Fall versehentlich an den Spiegel gingen. Ob Gerichte das auch so sehen würden, ist offen.
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