Forderung nach einem Wahlrecht für alle: „Wahlrecht muss unabhängig von Staatsbürgerschaft gelten“

Deutschland braucht neue Regeln für Teilhabe, sagt der Politikwissenschaftler Halil Can. Nur so werde es der diversen Migrationsgesellschaft gerecht.
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taz: Herr Can, was bedeutet es für die Politik in Berlin, dass fast 1 Million der hier lebenden Menschen nicht mitgewählt haben?
Halil Can: Es wird so getan, als ob diese Menschen gar nicht existent sind. Die Vorstellung ist, dass diejenigen, die gewählt wurden, damit auch das Recht haben, über alle zu entscheiden, die in der Stadt leben – und damit auch über die, die nicht wählen dürfen. Das ist entmündigend und ein Demokratiedefizit. Die Wahlberechtigten – als Privilegierte – müssten politische Verantwortung übernehmen und die Macht, die sie besitzen, teilen.
Bild: privat
Im Interview: Halil Can
Halil Can ist Politikwissenschaftler mit einem Schwerpunkt in der Arbeit und Forschung zu Migration und (Anti-)Rassismus. Er engagiert sich im Bündnis „PASSt uns allen“, das sich für gleiche Rechte und ein Wahlrecht für alle stark macht.
taz: Was heißt das konkret?
Can: Politische Mandatsträger*innen könnten das zum Thema machen, Jurist*innen könnten eine rechtliche Debatte darüber anstoßen, die Medien könnten darüber berichten, Kirchen und Gewerkschaften könnten es fordern. Es fehlt auch der Druck aus der Zivilgesellschaft.
taz: Und die Nichtwahlberechtigten selbst, was könnten sie tun?
Can: Migrantische Selbstorganisationen kämpfen bereits seit Generationen für das Wahlrecht und gleiche Rechte. Aber ich beobachte, dass sie daraus bisher keine vernetzte, große Bewegung machen konnten.
taz: Lösen mehr Einbürgerungen das Problem?
Can: Es war ein großer Schritt, dass die Ampel-Koalition das Staatsbürgerschaftsrecht reformiert hat und nun auch die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist. Das war ein langer Kampf. Aber Einbürgerungen allein lösen das Problem des Demokratie-Defizits nicht. Und sie dauern auch zu lange: Beim aktuellen Tempo würde es bundesweit 30 Jahre dauern, bis die Behörden alle 10 Millionen Inländer:innen ohne deutschen Pass eingebürgert haben. Berlin ist schneller geworden und hat im vergangenen Jahr 40.000 Menschen eingebürgert. Noch 2023 waren es gerade mal 9.000 pro Jahr, davor zwischen 6.000 und 7.000. Einbürgerungen müssen aber auch vom Staat und der Gesellschaft gewollt sein.
taz: Wer sollte so eine Kampagne Ihrer Meinung nach machen?
Can: Das wäre Aufgabe des Staats. Der sollte auch die Rahmenbedingungen schaffen, etwa kostenlose Sprachkurse anbieten für alle, die nach Deutschland kommen. Zusätzlich geht es vor allem darum, die Botschaft zu senden: Ihr seid willkommen, wir geben euch alle Rechte. Es braucht diese positive Erzählung.
taz: Reicht die Gesetzesänderung nicht als Rahmenbedingung?
Can: Es gab ja 2025 sogar wieder eine Gesetzesverschärfung. Außerdem gilt neu seit 2023 der sogenannte Gesinnungsparagraf, nach dem die Behörden die Staatsbürgerschaft in den ersten 10 Jahren widerrufen können. Ich wundere mich, dass die Zivilgesellschaft diesen Paragrafen nicht viel stärker kritisiert hat. Denn er etabliert eine Staatsbürgerschaft auf Bewährung, als ob man ein potenzieller Straftäter wäre. Das sendet keine Willkommensbotschaft, das schafft ein 2-Klassen-System. Es ist ein Rückschritt, denn so eine Staatsbürgerschaft erinnert wieder an das Abstammungsrecht von früher. Und das stärkt letztlich rassistische Forderungen nach Ausweisung, Ausbürgerung und Remigration, nicht nur aus den Reihen der AfD, sondern auch anderer rechtsextremer, nationaler und konservativer Kräfte in der Gesellschaft. Das zeigt einmal mehr, dass Staatsbürgerschaft nicht die Grundlage für das Wahlrecht sein darf.
taz: Warum?
Can: Erstens wollen oder können sich nicht alle einbürgern lassen. Zweitens ist es bei den EU-Bürger*innen auf Kommunalebene ja bereits umgesetzt. Und in 14 der 27 EU-Ländern gilt das Wahlrecht darüber hinaus bereits unabhängig vom Pass.
taz: Könnte Berlin das Wahlrecht für alle auf Landesebene einführen?
Can: Leider nein. Die Länder können Teile des Wahlrechts selbst regeln, etwa das Jugendliche ab 16 wählen dürfen. Aber das Wahlrecht für alle müsste der Bundestag beschließen. Leider haben CDU und AfD den im Mai eingebrachten Antrag der Linken für ein „Wahlrecht für alle“ abgeschmettert. Der Berliner Senat könnte aber zusammen mit anderen Bundesländern eine Bundesratsinitiative initiieren und somit das „Wahlrecht für alle“ auf die politische Agenda setzen.
taz: Wie könnte ein Wahlrecht für alle konkret aussehen?
Can: Ich stelle mir eine gestaffelte Regelung vor: Bei Kommunalwahlen und Volksentscheiden sollten alle Bürger*innen das Wahlrecht haben, bei Landtagswahlen alle, die drei Jahre hier leben. Auf Bundesebene alle, die seit fünf Jahren ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Übrigens ist das auch ein gutes Rezept gegen die AfD und ähnliche politische Strömungen.
taz: Inwiefern? Befeuern solche Debatten nicht eher deren Ressentiments und rassistische Reflexe?
Can: Wenn wir autoritären und faschistischen Tendenzen etwas entgegensetzen wollen, müssen wir erst recht die Marginalisierten ins Boot holen. Deutschland ist eine plurale, diverse Migrationsgesellschaft geworden. Bei der Forderung nach gleichen Rechten für alle geht es nicht nur darum, dass die Diskriminierten zu ihrem Recht kommen. Sondern wir bekämpfen damit auch Entwicklungen, die am Ende alle negativ treffen. Letztendlich geht es um eine neue Erzählung von Nation und demokratischem Zusammenleben.
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