Xhakas Covid-Zertifikat – Strafrechtler: «Wahrscheinlich gibt es eine bedingte Geldstrafe»

Die Staatsanwaltschaft Luzern ermittelt offiziell gegen Nati-Captain Granit Xhaka, weil er sich während der Corona-Pandemie ein gefälschtes Impfzertifikat besorgt hat. Das hat Xhaka inzwischen zugegeben. Was das juristisch bedeutet, weiss Sven Zimmerlin. Er ist Dozent für Strafrecht an der ZHAW in Winterthur.
Sven Zimmerlin
Dozent für Strafrecht und Strafprozessrecht
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Sven Zimmerlin ist Dozent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und hat soeben ein Buch zum Thema «Überlastung der Strafjustiz in der Schweiz – Hintergründe und Lösungsansätze» publiziert.
SRF News: Zwei Straftaten stehen im Raum: eine mögliche Urkundenfälschung und die Frage, ob sich Xhaka eine falsche Urkunde «erschlichen haben könnte». Was ist da der Unterschied?
Sven Zimmerlin: Die Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne zeichnet sich dadurch aus, dass aus der Urkunde jemand als Aussteller hervorgeht, der sie gar nicht verfasst hat.
Wir sprechen beim Tatbestand der Urkundenfälschung von einem Verbrechen.
Also: Wenn ein Arbeitnehmer zu seinen Gunsten ein gutes Arbeitszeugnis verfasst und dann mit seinem eigenen Arbeitgeber unterschreibt, hat er eine Urkunde gefälscht, weil eben gar nicht sein Arbeitgeber diese Urkunde erstellt hat. Eine Falschbeurkundung ist, wenn zwar der tatsächliche Aussteller und der, der aus der Urkunde hervorgeht, identisch sind, aber der Inhalt unwahr ist.
Da kommen zwei Straftatbestände infrage, die sehr ähnlich klingen. Worauf kommt es an, ob Xhaka tatsächlich verurteilt wird?
Wir sprechen beim Tatbestand der Urkundenfälschung von einem Verbrechen. Das ist im Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Ich gehe davon aus, dass es am Ende wahrscheinlich auf eine bedingte Geldstrafe hinauslaufen wird.
Und es ist eben ein Vorsatzdelikt und ein Absichtsdelikt. Also es setzt voraus, dass Xhaka gewusst hat, was er tut, und dass er damit auch noch eine bestimmte Absicht verfolgte, sich unrechtmässige Vorteile zu verschaffen oder andere in ihren Rechten zu schädigen.
Welche rechtlichen Konsequenzen würden Granit Xhaka bei einer Verurteilung drohen?
Die Strafandrohung ist relativ hoch. Gehen wir davon aus, dass Granit Xhaka nicht vorbestraft ist – also im Strafrecht Ersttäter – und wir es ja hier auch nicht mit einem Kapitalverbrechen zu tun haben: Dann gehe ich davon aus, dass es am Ende wahrscheinlich auf eine bedingte Geldstrafe hinauslaufen wird. Aber das wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht entscheiden.
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