ESPNMMA pound-for-pound rankings: Natalia Silva steps up, stands out from crowdESPN DeportesMessi y Cristiano Ronaldo, diferentes hasta para irseThe Jerusalem PostYemen displacement surges past 200,000 following fresh Houthi offensive, UN migration body warnsColliderAlfred Hitchcock’s ‘Psycho’ Officially Returns to Alamo Drafthouse Theaters With Eric Nam [Exclusive]South China Morning PostSingapore’s air pollution worst in world as haze shuts Malaysia schoolsZDF heuteAktuelle Pressemitteilungen des ZDFAnime News NetworkManga Up! Global Adds Magical Girl Recruiter Puicho!, Bitter Knight in My Sweet Café, 3 More MangaThe RegisterWhen one datacenter is no longer enoughDeadlineToby Emmerich Joins FilmNation Entertainment’s Infrared As Consultant
The Daily Newsstand · Free, Always
Wednesday, October 7, 2026

Bemessungsgrenzen steigen: Schwarz-Rot bittet Gutverdiener bei Sozialabgaben stärker zur Kasse

Translate

Bemessungsgrenzen steigenSchwarz-Rot bittet Gutverdiener bei Sozialabgaben stärker zur Kasse

07.10.2026, 15:08 Uhr

609153923
Zu den jetzt beschlossenen höheren Bemessungsgrenzen kommen noch die Mehrabgaben für Gutverdiener zur Pflegeversicherung hinzu. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung: Wer viel verdient, muss ab 2027 empfindlich mehr vom Lohn dafür abgeben. Das bringt die vom Kabinett abgesegnete Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mit sich. Wer weniger als 6375 Euro im Monat verdient, ist nicht betroffen.

Gutverdiener müssen sich 2027 auf deutlich höhere Sozialabgaben einstellen. Das Bundeskabinett beschloss die jährliche Verordnung des Arbeitsministeriums zur Anhebung der Gehaltsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge abgezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von 5812,50 auf 6375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie von 8450 auf 8850 Euro angehoben.

Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro. Da auch der Arbeitgeberanteil entsprechend steigt, liegt die zusätzliche Belastung für einen solchen Arbeitsplatz bei gut 200 Euro im Monat. Für Kinderlose droht eine noch höhere Belastung, da ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls steigen soll.

Von der Anhebung betroffen sind nur aber nur Versicherte, deren Einkommen bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich nach Angaben des Arbeitsministeriums nichts.

Für Gutverdiener steigen die Sozialbeiträge aber deutlich. Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 über den neuen Grenzen verdient, ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen rechnerisch eine Mehrbelastung von knapp 102 Euro im Monat oder gut 1220 Euro im Jahr. Dabei ist ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent unterstellt. Auch der Arbeitgeber wird im Regelfall um knapp 102 Euro im Monat zusätzlich belastet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zahlen damit rund 203 Euro mehr im Monat.

Anstieg über die Lohnentwicklung hinaus

Dabei ist berücksichtigt, dass die Beitragsgrenze der Pflegeversicherung ebenfalls auf 6375 Euro steigen soll. Das hatte das Kabinett bereits Ende September mit dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit wird die für die Krankenversicherung vorgesehene zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat auch in der Pflegeversicherung nachvollzogen. Das PNOG muss allerdings noch vom Bundestag beschlossen werden.

Für Kinderlose bringt das PNOG für alle Beschäftigten eine höhere Beitragsbelastung. Der allein ihnen zu tragende Zuschlag zur Pflegeversicherung steigt zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Bei einem Einkommen oberhalb aller Beitragsgrenzen würde ihre gesamte Mehrbelastung gegenüber 2026 dadurch auf rund 124 Euro im Monat steigen.

Die Beitragsgrenzen werden jährlich nach gesetzlichen Vorgaben an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2025 um 4,38 Prozent maßgeblich. Die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung werden diesmal aber zusätzlich über die Lohnentwicklung hinaus angehoben, um Finanzierungslücken zu füllen. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung.

View the original on n-tv →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.