Auf einen Blick – Die Feuerwerksinitiative in Kürze

Am Sonntag, dem 29. November, befindet das Schweizer Stimmvolk über die «Volksinitiative für eine Einschränkung von Feuerwerk», kurz Feuerwerksinitiative. Sie verlangt ein generelles Verbot von lauten Feuerwerkskörpern in der Schweiz. Das Volksbegehren wird nur angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Stimmberechtigten als auch der Stände zustimmen.
Ziel der Vorlage
Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative wollen Menschen, Tiere und die Natur besser vor Lärm, Schadstoffen in der Luft, Abfall, Unfällen und Bränden schützen. Die Feuerwerksinitiative verlangt daher, den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, zu verbieten.
Abstimmungstext
Das ist neu
Bei Annahme der Initiative würde ein landesweites, grundsätzliches Verkaufs- und Verwendungsverbot in der Bundesverfassung verankert. Die Initiative lässt aber offen, welche Feuerwerkskörper als lärmig gelten. Weniger lärmendes Feuerwerk wie beispielsweise bengalische Feuer oder herkömmliche Vulkane sollen gemäss den Initiierenden erlaubt bleiben. Auch könnten die Kantone für grössere Anlässe Ausnahmebewilligungen erteilen, etwa zum 1. August, wobei aber Einzelpersonen explizit untersagt wird, selbst lärmendes Feuerwerk abzubrennen.
Für die Regelung der Details zum Verbot – zum Beispiel was konkret als «lärmerzeugend» gilt, welche Anlässe «überregionale Bedeutung» haben und eine Ausnahme sein könnten – dafür hat das Parlament und der Bundesrat gemäss Initiativtext zwei Jahre Zeit.
Drei Argumente dafür
- Feuerwerk schadet der Umwelt: Es verursacht Lärm und Abfall, und setzt Feinstaub und Schadstoffe frei.
- Feuerwerk schadet den Tieren: Der Lärm verursacht Stress und Angst, und Fluchtreaktionen, die sogar zum Tod führen können.
- Die Einschränkung von privatem Feuerwerk erhöht die Sicherheit: Der private Umgang mit Feuerwerkskörpern kann zu Unfällen mit teils schweren Verletzungen sowie zu Bränden führen.
Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage
Drei Argumente dagegen
- Die Initiative würde die Feuerwerksbranche stark einschränken und könnte zu erheblichen Umsatzeinbussen führen, die ihre Existenz gefährden.
- Ein Verbot des Verkaufs und der Verwendung lärmerzeugender Feuerwerkskörper in der Bundesverfassung wäre übertrieben.
- Feuerwerk gehört für viele Menschen fest zum 1. August und zu Silvester. Ein Verbot für Privatpersonen würde die Freiheit der Menschen zu stark einschränken.
Quelle der Argumente: GFS Bern – SRG-Umfrage
Abstimmungsempfehlungen
Für den Bundesrat und das Parlament geht die Feuerwerksinitiative zu weit. Der Nationalrat lehnt das Volksbegehren mit 131 Ja- zu 50 Nein-Stimmen bei 18 Enthaltungen ab, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.
News, Hintergründe und Analysen zu den Abstimmungen vom 29. November 2026.
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