Bundesgerichtsurteil – Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten für Ex-SBB-Kadermann

- Ein früherer SBB-Abteilungsleiter soll seinen Arbeitgeber um rund 8.7 Millionen Franken betrogen haben.
- Das Bundesstrafgericht hat den heute 54-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten verurteilt.
- Das Bundesgericht spricht ihn schuldig wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung, gewerbsmässigem Betrugs sowie mehrfacher Geldwäscherei und Urkundenfälschung.
Der Mann begann seine Laufbahn bei den SBB im Alter von 23 Jahren. Er stieg intern auf und wurde 2019 Abteilungsleiter. Gleichzeitig soll er ein System aufgebaut haben, mit dem er über Jahre Geld von seinem Arbeitgeber abzweigte. Das geht aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervor.
Im September 2007 soll der Mann einen langjährigen Freund in das System eingebunden haben. Über dessen Firma liessen sie der Anklageschrift zufolge fiktive Rechnungen an die SBB stellen. Später sollen zwei weitere Personen mit eigenen Firmen hinzugekommen sein.
Ende September 2024 erstatteten die SBB Strafanzeige. Gut zwei Monate später nahm die Polizei den damals 54-jährigen Beschuldigten fest. Die SBB haben ihm fristlos gekündigt.
Verjährung begrenzt den Schaden
Die Verjährungsfrist beträgt 15 Jahre. Deshalb können nur Taten ab dem 1. April 2011 strafrechtlich verfolgt werden. Der anrechenbare Schaden sinkt dadurch auf rund fünf Millionen Franken. Diesen Betrag fordern die SBB im Verfahren als Privatkläger zurück.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem ehemaligen Kadermann mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässigen Betrug, schwere Geldwäscherei und mehrfache Urkundenfälschung vor. Mit dem abgezweigten Geld soll er unter anderem ein Haus im Kanton Solothurn, ein weiteres in Florida sowie zahlreiche Autos finanziert haben. Sie forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 5 Monaten unbedingt.
Bei einer Hausdurchsuchung stellten die Ermittler zudem ein verbotenes Klappmesser sicher. Deshalb muss sich der Beschuldigte auch wegen einer Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
Angeklagter zeigt sich reuig
Kurz nach seiner Eheschliessung habe er festgestellt, dass seine frühere Frau viele Schulden in die Ehe eingebracht habe, hielt der Angeklagte bei der Befragung fest. «Das brauchte mein ganzes Vermögen auf.» Gleichzeitig habe er mit einem Freund ein Vorkaufsrecht für ein Haus abgeschlossen.
Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, dass er eine falsche Entscheidung getroffen habe. «Ich habe dann eine völlig blöde Lösung gesucht, wie ich das Problem auffangen kann, und habe dann ‹damit› begonnen», sagte er.
Er sei «im Grundsatz» kein schlechter Mensch. Zugleich habe er gewusst, dass er Unrecht begehe. Die Situation sei eine «Riesenbelastung» gewesen.
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