Mini-Auto wartet auf dem Perron und nimmt den Zug Richtung Luzern

- In Emmenbrücke hat ein Lenker sein Micro-Auto auf dem Perron parkiert und damit die S1 Richtung Luzern genommen.
- Alliance Swiss Pass betont, dass das Mitführen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor im öffentlichen Verkehr streng verboten ist.
- Es ist nicht das erste Mal, dass Lenker von Mini-Autos auf diese Idee kommen: Im Juli 2026 fuhr eine Frau mit ihrem Microcar in einer BLS-S-Bahn in Bümpliz mit.
«Heute sah ich im Bahnhof Emmenbrücke ein Miniauto, das auf den Zug wartete. Ist das erlaubt?», fragt News-Scout Sandra und sendet das Bild eines Micro-Wagens mit, der auf dem Perron steht.
Sandra schildert, dass der Lenker des kleinen Autos tatsächlich den Zug Richtung Luzern genommen hat. «Ja, er ist in den Zug reingefahren», schildert Sandra. Sie ist der Ansicht, dass dies nicht erlaubt sein dürfte. «Der Gang im Zug wäre ja als Fluchtweg blockiert.» Ausserdem habe der Mann vorher auf dem Perron noch mehrmals vor- und zurückgesetzt, um gut zu parken, obwohl es sehr eng war. «Er hätte aufs Gleis fallen können mit dem Miniwagen.»
Eine weitere News-Scout knipste den roten Micro-Wagen in der S1. «Er ist in Emmenbrücke eingestiegen. Der Sicherheitsdienst hat ihn jedoch in Luzern rausgeholt», erzählt die Zeugin.
Ist das erlaubt?
Gemäss Sarah Trummer, Mediensprecherin von Alliance Swiss Pass, ist der Transport eines solchen Mini-Autos im Zug nicht erlaubt. «Autos sind nicht zugelassen, ausser natürlich bei speziellen Autozügen mit Autoverlad», sagt Trummer.
Trummer verweist auf die Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde. Darin steht, welche Fahrzeuge im Zug verboten sind:
- Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, etwa Mofas und Motorräder
- Dreiräder
- Mehrsitzige Liegevelos
- Elektro-Stehroller
- Elektro-Roller
- Elektromobile, die die Vorgaben nicht erfüllen
- Spezialvelos über 2 m Länge, etwa Tandems, lange Liegevelos und Lastenvelos
- Einsitzige Dreiräder
- Velos in Fixier- oder ähnlichen Hüllen
- Veloselbstverlad für Gruppen
Zugelassen sind hingegen:
- Velos und Elektrovelos
- Trottinette und E-Trottinette mit Rädern ab zwölf Zoll
- Ähnliche einspurige Fahrzeuge unter 2 m Länge, etwa Liegevelos
- Kinderwagen
- Zusammengeklappte Falträder
- Einräder
- Velos mit vollständig demontiertem Vorderrad, in einer geeigneten Tasche
- Kleine Anhänger und abgekuppelte Anhänger
- Kleinkindervelos und Trottinette für Kinder bis 5,99 Jahre
- Einkaufstrolleys, auch mit Velokupplung
- Hand- und Elektrorollstühle sowie Elektromobile, sofern Sicherheit und Platz gewährleistet sind. Maximal: 70 cm breit, 125 cm lang, 137 cm hoch, 300 kg schwer. Elektromobile nur mit vier Rädern und wirksamer Bremse.
Die Swiss-Pass-Mediensprecherin betont: «Wer ein nicht zugelassenes Fahrgerät im öffentlichen Verkehr mitnimmt, bezahlt beim ersten Mal mindestens einen Zuschlag von 70 Franken plus den allfälligen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke. Zudem muss man das nicht zugelassene Fahrgerät spätestens an der nächsten Haltestelle ausladen.»
Auch andere Lenker kamen schon auf dieselbe Idee
Es ist nicht das erste Mal, dass Leute mit Fahrzeugen den Zug nehmen und dabei von der Bahnpolizei oder von News-Scouts erwischt werden. Eben erst im Juli fuhr eine Frau mit ihrem Microcar in Bümpliz in einer S-Bahn der BLS mit.
Auch im April 2025 knipste ein News-Scout in Zürich eine ähnliche Szene: Ein Töfffahrer fuhr mit seiner Kawasaki Ninja in der S5 mit. Er wurde von der Security am HB aus dem Zug geholt.
Was hältst du davon, wenn ein Micro-Auto im Zug mitfährt?
Céline Trachsel (ct), arbeitet seit 2023 für 20 Minuten. Sie ist Redaktorin im Ressort Zürich.
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