«Erniedrigend»: Verhaftete muss vor offener Tür aufs WC

- Das Bundesgericht rügt die Stadtpolizei Zürich wegen der Behandlung einer Teilnehmerin der 1.-Mai-Demonstration im Jahr 2020.
- Die Frau wurde gefesselt, musste mehrere Stunden auf dem Garagenboden sitzen und durfte beim Toilettengang die Tür nicht schliessen.
- Das Gericht stuft die Behandlung als rechtswidrig und als Verletzung der Bundesverfassung sowie der EMRK ein.
«Ihr seid doch sonst nicht so prüde», soll eine Polizistin einer festgenommenen Demonstrantin entgegnet haben, als diese darum bat, auf die Toilette gehen zu dürfen. Zu diesem Zeitpunkt sass sie bereits seit rund zwei Stunden gefesselt auf dem Boden, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Die Frau bat darum, die Tür zu schliessen. Diese musste jedoch einen Spalt offen bleiben. Sie hatte am 1. Mai 2020 zusammen mit vier Kolleginnen in Zürich Plakate gegen häusliche und sexualisierte Gewalt aufgehängt.
Der Vorfall zog sich durch mehrere Instanzen bis vors Bundesgericht. Dieses rügt nun die Stadtpolizei: Die Behandlung der Frau sei rechtswidrig und erniedrigend gewesen, wie es im am Dienstag veröffentlichten Urteil heisst.
WC-Tür liess sich von innen abschliessen
Das Bundesgericht kritisiert dabei mehrere Aspekte des Polizeieinsatzes. Die Fesselung und das zweistündige Sitzen auf dem Garagenboden seien «unnötig» gewesen. Von der Frau sei keine Gefahr ausgegangen, hält das Gericht fest.
Besonders deutlich äussert sich das Bundesgericht zum Toilettengang. Laut Polizei musste aus Sicherheitsgründen die Tür einen Spalt offen bleiben – sie liess sich von innen nämlich abschliessen. Für das Bundesgericht reicht jedoch bereits die Möglichkeit, dass jemand hineinschauen könnte, um bei einer Person während des Toilettengangs «Gefühle von Unbehagen und Scham» auszulösen. Zudem seien die Bemerkungen der Polizistin «unangebracht» gewesen.
Die Behandlung verstiess somit gegen das Verbot erniedrigender Behandlung, das sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist.
Das Bundesgericht kritisierte zudem, dass die Polizei die Klägerin fotografierte und die Bilder drei Monate lang aufbewahrte. Die Gruppe hatte sich bereits ausgewiesen, die Identität der Frau war bekannt. Auch dieses Vorgehen sei rechtswidrig gewesen.
Mittlerweile hat die Polizei die Toiletten angepasst
Die Stadtpolizei Zürich erklärte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass sich die Situation für festgehaltene Personen inzwischen grundlegend verbessert habe. Seit dem Umzug der Kriminalabteilung gebe es ausreichend Platz und Toiletten, deren Türen geschlossen, aber nicht von innen abgeschlossen werden könnten.
Josephine Schertenleib (jos), Jahrgang 2001, arbeitet seit September 2024 für 20 Minuten und ist Teil des Regionen-Teams.
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