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Friday, October 9, 2026

München: Mindestpreise für Fahrdienste gerichtlich gestoppt

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Das Verwaltungsgericht München hat Mindestpreise für Mietwagendienste wie Uber & Co. in der bayerischen Landeshauptstadt gekippt. Das Gericht entschied in fünf Eilbeschlüssen, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig: Die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt – auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus – demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxipreisen.

„Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist“, teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten.

Ein Grund für die Einführung der Mindestpreise: Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München verstießen die Anbieter „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“. Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.

Der Bundesverband „wirfahren“, der die Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung. „Wie bereits eine entsprechende Entscheidung zu Mindestpreisen in Köln gezeigt hat, überschreiten Kommunen ihre Kompetenzen, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb ihres Stadtgebiets festsetzen wollen“, teilte der Verband mit. Auch Uber sieht sich bestätigt. Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, teilte das Unternehmen mit. Es forderte von der Stadt München, die Allgemeinverfügung vollständig zurückzunehmen.

Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt brach die Nachfrage im Monat nach der Neuregelung um 44 Prozent ein. „Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht“, teilte das Unternehmen mit. „Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt – ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben.“

Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) hatte mit Stichproben geprüft, ob die Neuregelung eingehalten wurde – teilte wegen der laufenden Gerichtsverfahren aber nicht mit, was dabei herausgekommen war. Laut „Marktbeobachtung“ des Taxivermittlers Freenow orientierten sich „rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal“. Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.

Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise „für die Taxiunternehmen leicht spürbar“ seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxivermittler Freenow spricht dagegen von einem „klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe“.

Der Verband „wirfahren“ kritisierte die Einführung von Mindestpreisen insgesamt: „Sie schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit, gefährden so Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche.“ Außerdem würden Bürger belastet. „Die Stadt München sollte die Entscheidung zum Anlass nehmen, wieder in Gespräche über Lösungen für die Herausforderungen des städtischen Verkehrs einzusteigen, statt auf invasive Markteingriffe wie Mindestpreise zu setzen.“

Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben. Im April wurden ähnliche Mindestpreisvorgaben der Stadt Essen ebenfalls über eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgesetzt.

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