Jurist über Gen-Z-Proteste: „Politiker nehmen Einschüchterung bewusst in Kauf“

CDU und Polizeigewerkschaft drohen bei den Gen-Z-Protesten mit einer Polizei ohne Gnade. Der Jurist Michael Plöse erklärt, was solche Äußerungen anrichten.
Foto: Florian Boillot
taz: Herr Plöse, am Samstag wollen im Rahmen der Gen-Z-regelt-Proteste bundesweit über Hunderttausend junge Menschen auf die Straßen gehen, viele davon minderjährig. Was bedeutet das für die Polizei? Muss sie anders agieren, als wenn sie Erwachsene vor sich hat?
Michael Plöse: Grundsätzlich ist die Versammlungsfreiheit unabhängig vom Alter als Grundrecht gewährleistet und so auch durch die UN-Kinderrechtskonvention verbürgt. Nur nach der Festnahme von Jugendlichen gelten besondere Regeln. Denn wenn die Polizei Minderjährige befragen will, darf sie das nur im Beisein der Erziehungsberechtigten.
taz: Von CDU-Politikern wird bereits vor Krawallen gewarnt. Manuel Hagel, Innenminister von Baden-Württemberg, droht mit „aller Härte des Rechtsstaats“. Wie wirkt sich das auf das polizeiliche Handeln aus?
Plöse: Zunächst ist natürlich rechtlich irrelevant, was irgendwelche Innenminister von sich geben. Denn der Staat muss das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ermöglichen. Versammlungen sind notwendige Risikoanzeiger für eine gesellschaftliche Entwicklung. Proteste sind also eine notwendige Stellschraube der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Bild: Privat
Im Interview: Michael Plöse
ist Rechtsanwalt in Berlin und Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).
taz: Was halten Sie dann von solchen Aussagen?
Plöse: Selbst wenn sich diese Drohungen nur gegen einzelne – möglicherweise tatsächlich gewalttätige – Teilnehmende richten, schrecken sie davor ab, das Versammlungsrecht wahrzunehmen. Somit nehmen Politiker bewusst in Kauf, dass friedliche Protestierende sich nicht mehr auf die Straßen trauen, weil sie Angst vor Ausschreitungen oder Maßnahmen des polizeilichen Zwangs haben.
taz: Rechnen Sie denn mit Polizeigewalt?
Plöse: Dazu kann es immer kommen. Dafür reicht schon ein Missverständnis. Wenn die Polizei taktische Festnahmen in Situationen durchführt, die für die Demoteilnehmenden nicht nachvollziehbar sind, kann es zu Solidarisierungen der Protestierenden kommen. Das kann die Polizei dann wiederum als Tätlichkeit werten, was sie zu Gewaltausübung berechtigt. Gerade bei jungen Menschen sollte die Polizei deshalb vorsichtig vorgehen.
taz: Bei zwei Schulblockaden vorletzte Woche in Berlin ging die Polizei recht rabiat gegen die Schüler:innen vor, es gab Rangeleien und auch Festnahmen. Ist das gerechtfertigt?
Plöse: Das kommt immer auf den Einzelfall an. Ein Schubser gegen einen Polizeibeamten genügt strafrechtlich für die Einstufung als Tätlichkeit. Die Polizei muss darauf immer verhältnismäßig reagieren. Sie darf aber auch gewaltvoll gegen Menschen vorgehen, wenn sie Widerstand brechen soll. Das Gewaltpotenzial ist also sehr asynchron.
taz: Wie sollte die Polizei denn umgehen mit Schulblockaden? Muss sie die freiräumen?
Plöse: Grundsätzlich gehört die Blockade zum Versammlungsrecht. Wenn sie ohne Gewalt und Gefahren besteht, hat der Staat sie rechtlich zu schützen. Wenn allerdings schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen, kann es sein, dass die Polizei eine Versammlung auflösen darf. Falls die protestierenden Personen sich dann nicht freiwillig entfernen, auch mit Zwang.
taz: Was wären denn „Sicherheitsbedenken“?
Dazu gehören beispielsweise konkret blockierte Sicherheitswege für Krankenwagen. Wenn aber keine Eile geboten ist, darf die Polizei den Protestierenden keinen Schmerz zufügen.
taz: Konservative und rechte Politiker fordern teilweise, das Strafmündigkeitsalter von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen. Was halten Sie davon?
Plöse: Die CDU verlangt verantwortungsvolles Handeln von der Jugend, ignoriert aber ihre fehlende Zukunftsperspektive. Erstens zeigen die Erfahrungen aus anderen Staaten, dass die Jugendkriminalität durch die Herabsetzung des Mündigkeitsalters nicht sinkt. Dafür belastet die Regelung die Gerichte mit vielen zusätzlichen Verfahren. Zweitens wird es nicht den Anforderungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gerecht.
taz: Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sprach in einem Bild-Interview davon, dass sich unter die Schülerschaft auch junge „Krawallmigranten“ mischen würden, die „Bock auf Gewalt gegen die Polizei haben“. Sie dürften von der Polizei „keine Gnade erwarten“. Wie verantwortungslos ist das?
Plöse: Da besteht möglicherweise schon ein Anfangsverdacht für Volksverhetzung. Hier ist eine bestimmte Bevölkerungsgruppe angesprochen. Wahrscheinlich fällt die Äußerung trotzdem noch unter die Meinungsfreiheit, deswegen würde ich hier nicht strafrechtlich gegen vorgehen. Aber ich halte es auf jeden Fall für eine rassistische Äußerung und einen enthemmenden Aufruf zur Gewalt.
taz: Wieso ist die Aufregung denn eigentlich so groß, wo es doch in Deutschland, vor allem bei den Schulstreiks gegen die Wehrpflicht, immer friedlich zuging?
Plöse: Dafür gibt es verschiedene Gründe. Einer ist, dass es für Politiker viel einfacher ist, Gewaltszenarien heraufzubeschwören, als sich mit den Problemen der Jugend auseinanderzusetzen. Deshalb delegitimieren sie die Proteste.
taz: Gab es in der Vergangenheit auch in Deutschland große, gewalttätige Jugendproteste?
Plöse: Ja, die gab es. Ein Beispiel sind die Schwabinger Krawalle in den 1960er Jahren von Studierenden, Lehrlingen und einer jungen Arbeiterschaft. Die hunderte Verletzte und Festnahmen führten zu einem Umdenken der Polizei in Richtung Deeskalation. Auch in den darauf folgenden 1968er-Protesten kam es zu großen gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei.
taz: Der Berliner Landeschef der GdP hat gesagt, niemand müsse Angst haben, der sich friedlich verhält. Können sich die Jugendlichen darauf verlassen?
Plöse: Nein, auf keinen Fall. Solche Aussagen halte ich wirklich für Quatsch. Es ist immer denkbar, dass man als friedliche Person zum Kollateralschaden einer polizeilichen Maßnahme wird.
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