Unruhe am Bundesgericht – Bundesgerichtspräsident Chaix nicht mehr nominiert

Unruhe am Bundesgericht Bundesgerichtspräsident Chaix nicht mehr nominiert
Paukenschlag am höchsten Gericht – Hintergrund ist die kritisierte Aufarbeitung der Liebesbeziehung zweier Mitglieder.
Das Bundesgericht kommt auch ein halbes Jahr nach Bekanntwerden einer Liebesbeziehung nicht zur Ruhe. Offenbar sind die Bundesrichterinnen und Bundesrichter mit dem Präsidium nicht mehr zufrieden.
Sie empfehlen deshalb dem Parlament, Gerichtspräsident François Chaix nicht wiederzuwählen, wie die «Weltwoche» zuerst online berichtet hat. Das Bundesgericht hat den Bericht inzwischen bestätigt.
Dass François Chaix (FDP) nicht erneut als Präsident vorgeschlagen wird, ist ein Paukenschlag. Er ist seit 15 Jahren Bundesrichter. Vor zwei Jahren wurde er mit einem Glanzresultat zum Bundesgerichtspräsidenten gewählt.
Unklarheit über Beziehungsstatus
Der aus Genf stammende Chaix hatte in seiner Laufbahn in Genf und am Bundesgericht wichtige Posten inne. Dass er nun vom Gesamtgericht – also der Versammlung aller 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichter – nicht mehr für die Spitze empfohlen wird, dürfte mit den Vorgängen in den letzten Monaten zu tun haben.
Im April hatte ebenfalls die «Weltwoche» aufgedeckt, dass es zwischen der SVP-Bundesrichterin Beatrice Van de Graaf und dem Parteilosen Yves Donzallaz eine Liebesbeziehung gab.
Das Bundesgerichtsgesetz verbietet aber eine «dauerhafte Lebensgemeinschaft» zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts. Seit Frühling stellt sich die zentrale Frage, ob diese Beziehung zwischen der Bundesrichterin und dem Bundesrichter einer dauerhaften Lebensgemeinschaft entsprochen hat oder nicht. Yves Donzallaz hatte das bislang öffentlich zurückgewiesen.
Sowohl Donzallaz als auch Van der Graaf stellen sich zur Wiederwahl.
Thomas Müller soll nun Präsident werden
Das Bundesgericht liess die Frage nach der Lebensgemeinschaft auch extern untersuchen. Der Bericht wurde aber einzig dem Parlament zugestellt und nicht veröffentlicht.
Ausserhalb des Gerichts war kritisiert worden, dass die Gerichtskommission, die die Wahl von Bundesrichtern jeweils vorbereitet und Kandidaturen unter die Lupe nimmt, die für die Herbstsession geplante Wahl auf den Winter verschoben hat.
Für diese Wahl soll nun SVP-Bundesrichter Thomas Müller als Präsident des höchsten Schweizer Gerichts vorgeschlagen werden, wie das Bundesgericht in Lausanne mitteilte.
Über das Bundesgerichtspräsidium wird die Bundesversammlung im Dezember entscheiden.
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