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Sunday, September 13, 2026

Kampf um Lex UBS im Ständerat: Entscheid mit überholten Daten

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Kampf um Lex UBS im Ständerat

Entscheid mit überholten Daten

Das EFD veröffentlichte nach dem Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission Stellungnahmen von SNB, Finma und Experten – doch beziehen sich mehrere Kritikpunkte auf einen älteren Gesetzesentwurf.

Publiziert: 12.09.2026 um 19:03 Uhr

Aktualisiert: 00:01 Uhr

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Reza RafiChefredaktor SonntagsBlick

Es ist ein Detail, das in der aufgeheizten Debatte über die Lex UBS leicht untergeht. Nach dem Entscheid der ständerätlichen Wirtschaftskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) vom 31. August veröffentlichte das Departement von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (EFD) vier Stellungnahmen zum Thema: von der Schweizerischen Nationalbank (SNB), der Finanzmarktaufsicht sowie den Experten der Kanzleien Homburger und Zuberbühler.

Die Dokumente sollten einordnen, was der Kommissionsentscheid für die Grossbankenregulierung bedeutet. Doch wirft ein Vergleich mit dem tatsächlich verabschiedeten Mehrheitsantrag eine grundsätzliche Frage auf: Beziehen sich die Stellungnahmen überhaupt auf den Text, über den der Ständerat in der Herbstsession beraten wird?

Die Antwort lautet: zumindest teilweise Nein. Mehrere der kritisierten Vorschläge finden sich im am 31. August verabschiedeten WAK-S-Text gar nicht. Die Stellungnahmen beziehen sich erkennbar auf frühere Beratungsunterlagen – ohne dass dies bei ihrer Veröffentlichung durch den Bund kenntlich gemacht wurde.

Ein halbes Dutzend Punkte

Besonders deutlich wird die Diskrepanz bei der Stellungnahme der Kanzlei Homburger. Auf den Seiten 4 bis 9 ist ein älterer Gesetzesentwurf vollständig abgedruckt und kommentiert. Das Dokument macht selbst sichtbar, dass sich die diskutierte Vorlage zwischenzeitlich verändert hat.

Doch genau dieser entscheidende Hinweis fehlt: Die Stellungnahmen wurden als Reaktion auf den WAK-S-Entscheid veröffentlicht, ohne auszuweisen, auf welchen konkreten Text sich die Einschätzungen beziehen.

Die Unterschiede sind nicht bloss redaktioneller Natur. So wird in den Stellungnahmen etwa ein sogenannter «Trigger» auf Basis der Leverage Ratio und auf Stammhaus-Ebene kritisiert. So kompliziert das klingt, so simpel ist ein anderer Fakt: Ein solches Regelungselement findet sich im publizierten WAK-S-Text nicht.

Insgesamt lassen sich rund ein halbes Dutzend solcher Punkte identifizieren. Sie zeigen: Zwischen den älteren Unterlagen und dem tatsächlich verabschiedeten Mehrheitsantrag liegen relevante Änderungen.

Der Fall ist brisant, weil der Ständerat in der Herbstsession über die Grossbankenregulierung beraten wird. Nach seinem Etappensieg scheint UBS-CEO Sergio Ermotti (66) noch nicht aus dem Schneider.

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