Urteil im Fall Frank S.: Was ist schon gerecht?

Wegen einer Serie von Vergewaltigungen muss der 69-Jährige für zwölf Jahre in Haft. Die Frage ist nicht, ob das Urteil gerecht ist, sondern welche Signalwirkung es hat.
N ach 15 Verhandlungstagen und einer Verschiebung der Urteilsverkündung ist der bisher größte Vergewaltigungsprozess Berlins zu Ende gegangen. Nun steht fest: Frank S. muss für zwölf Jahre in Haft, das Landgericht Berlin ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an, weil er laut dem Richter weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit sei. Zusätzlich muss er einem Teil der Opfer Zehntausende Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der 69-Jährige hatte 14 Frauen teils mehrfach unter Drogen versetzt, vergewaltigt und Videos von den Taten ins Netz gestellt. Die Opfer hatte er zwischen 2016 und 2022 in Dating-Apps kennengelernt. Die Polizei geht davon aus, dass die Opferzahl noch deutlich höher liegt. Auf seiner sichergestellten Festplatte findet sich Material, auf dem 59 Frauen zu sehen sind. Manche von ihnen sind mittlerweile verstorben, andere Fälle verjährt.
Nachdem Frank S. im August die Vergewaltigungen gestanden hatte, hatte die Verteidigung acht Jahre Haft gefordert, die Staatsanwaltschaft 13 Jahre mit Sicherungsverwahrung. Das Urteil fällt nun vergleichsweise hart aus. Aber ist es gerecht?
Eine Frage, die kaum zu beantworten ist. Denn wie soll nach mehrfachen Vergewaltigungen Gerechtigkeit hergestellt werden? Geht das überhaupt? Und Gerechtigkeit für wen? Viel wichtiger ist die Frage, welche Signalwirkung das Urteil gesellschaftlich hat.
Wenig Aufmerksamkeit
Wegen seiner Ähnlichkeit zu den Fällen in Frankreich, wurde der Prozess auch als deutscher „Pelicot“-Prozess bezeichnet. Doch das Berliner Verfahren hat nicht ansatzweise so viel Aufmerksamkeit bekommen. Und das obwohl alle großen Medien berichtet und feministische Gruppen, wie „Keine Show für Täter“ oder Terre des Femmes, zur Solidarität mit den Opfern und zu Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude aufgerufen haben.
Erklären lässt sich die mangelnde Aufmerksamkeit einerseits damit, dass zum Schutz der Privatsphäre der Opfer das Gericht die Öffentlichkeit für den Großteil der Verhandlungstage ausgeschlossen hat. Andererseits tut sich ein Großteil der deutschen Gesellschaft noch immer schwer damit, sich ernsthaft mit der sexualisierten Gewalt im eigenen Land auseinanderzusetzen. Es herrscht Desinteresse, wenn es um reale patriarchale Gewalt geht.
Für die Betroffenen ist die Bedeutung des Prozesses nicht zu unterschätzen. So ist es noch immer eine Ausnahme, dass Opfern sexualisierter Gewalt zugehört und ihnen geglaubt wird. Selten landen solche Fälle vor Gericht und wenn, enden sie meist in einem Freispruch für den Angeklagten. Das ist in diesem Fall erfreulicherweise anders.
Wichtig wäre nun, dass der Prozess auch gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringt. Juristische Forderungen lassen sich aus ihm leicht ableiten: Vergewaltigungsfälle dürfen nicht verjähren, aus „Nein heißt Nein“ muss „Ja heißt Ja“ werden oder die Strafbarkeit aller Mitglieder einer Chatgruppe, in der Vergewaltigungen geplant, verherrlicht oder abgebildet werden.
Noch wichtiger wäre allerdings, dass Fälle wie die von Frank S. viel schneller auffallen, damit weitere Taten verhindert werden können. Dazu braucht es nicht nur Journalist:innen, die investigativ recherchieren (auch der Fall Frank S. ist durch einen Fall in Niedersachsen aufgefallen, der von Journalist:innen aufgedeckt worden war) und Polizist:innen, die im Umgang mit sexualisierter Gewalt sensibler und breiter arbeiten, sondern vor allem eine Gesellschaft, die nicht weiter wegschaut.
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