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Thursday, October 15, 2026

Verbände kritisieren Solar-Aufschlag für größere Haus-Photovoltaik-Anlagen

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Haushalte mit einer größeren Solaranlage sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis fürs Stromnetz zahlen: Gegen diese Pläne der Bundesnetzagentur haben sich jetzt elf Verbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk ausgesprochen. Dies bedeute erhebliche Nachteile für den Ausbau der Solarenergie, heißt es in einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorab vorlag.

Die Verbände wollen erreichen, dass dieser sogenannte Prosumer-Aufschlag nicht erhoben wird. Er könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen, heißt es.

Der Begriff Prosumer ist eine Neubildung aus den englischen Begriffen „producer“ (Produzent) und „consumer“ (Konsument) und meint Stromerzeuger, die einen Teil ihres Stroms auch selbst verbrauchen. Von der Neuregelung ausgenommen werden sollen Haushalte, die nur eine Steckersolaranlage, auch Balkonkraftwerk genannt, betreiben.

„Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig. „Netzentgelte sollten sich daran orientieren, wie stark das Stromnetz tatsächlich beansprucht wird – und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt.“

Die Verbände verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Rechtsgutachten, das vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben worden war. Demnach verstößt die geplante Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung.

„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, hatte die Netzagentur im Mai mitgeteilt. Nach Angaben der Verbände kann der Aufschlag bis zu 165 Euro im Jahr betragen.

Der Aufschlag soll nach Angaben der Verbände unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom tatsächlich verbraucht wird, und wie viel Netzkapazität beansprucht wird. Auch bestehende Photovoltaik-Anlagen sollen erfasst werden. Die Behörde will die neuen Regeln der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) noch in diesem Jahr festlegen. Ab 2029 soll die Reform dann gelten.

Mit der Neuregelung sollen die Prosumer stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, „da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, begründete die Bundesnetzagentur ihre Pläne. Bei der Agnes-Reform sind noch zahlreiche andere Neuregelungen geplant.

Anstelle der Prosumer-Aufschläge fordern die Verbände eine „faire und verursachungsgerechte Verteilung“ der Netzkosten. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern erforderlich sein, müsse sich diese an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Solaranlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen.

„Deutschland braucht mehr Solardächer, Batteriespeicher und eine intelligente Nutzung der Stromnetze – keine neuen finanziellen Hürden für die Modernisierung unserer Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich“, so Körnig.

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