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Wednesday, October 14, 2026

Behindertengleichstellungsgesetz: Barrierefreiheit wird verschleppt

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Die SPD wirft der Union vor, die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes zu blockieren. Die Union bestreitet das. Warum geht es nicht voran?

Jasmin Kalarickal

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Heubach klingt nicht erfreut. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes kommt nicht voran. Dabei hatte sich das Kabinett im Februar 2026 geeinigt, Anfang Mai beriet der Bundestag den Gesetzentwurf in erster Lesung. Seither ist wenig passiert. „Ich fordere die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ihre Blockadehaltung aufzugeben“, erklärt Heubach, die in ihrer Fraktion Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung ist, gegenüber der taz.

Wilfried Oellers (CDU), der diese Funktion in der Unionsfraktion innehat, weist den Vorwurf zurück. „Die Unionsfraktion blockiert dieses Gesetz nicht“, erklärt er der taz. Im Rahmen der Beratungen würden Gespräche stattfinden, nur zu einer Einigung sei man noch nicht gekommen. In einigen Punkten gäbe „es auch immer noch Informationsbedarf“. Welche Punkte das betrifft, verriet er nicht. Die Diskussionen im parlamentarischen Verfahren seien „vertraulich“.

Das Behindertengleichstellungsgesetz war von Anfang an in der schwarz-roten Koalition kein einfaches Thema. Erst nach langem Ringen konnte sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss einigen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erarbeitet, die am Montag wegen eines Trauerfalls ihren Rücktritt als Ministerin und Parteivorsitzende bekannt gab.

Laut Gesetzentwurf „soll die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessert werden“. Alle öffentlichen Behörden sollen verpflichtend bis zum Jahr 2045 barrierefrei sein. Das gilt auch für kommunikative Hürden. Sowohl die Union als auch die SPD erwägen, das Datum vorzuziehen, um die Vorbildfunktion des Bundes zu stärken.

Privatwirtschaft soll zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden

Gestritten wird in der Koalition über einen anderen Punkt: Erstmals sollte mit der Reform auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Darauf hatte sich Schwarz-Rot schon im Koalitionsvertrag geeinigt – schließlich findet das Leben von Menschen mit Behinderung nicht nur in Ämtern statt. Bislang ist der private Bereich hierzulande weitgehend ungeregelt. Das hat fatale Folgen für Menschen mit Behinderung. Zum Beispiel sind nur wenige Arztpraxen barrierefrei. Auch die Wohnungssuche, die Nutzung von Verkehrsmitteln, Besuche in Cafés oder Kinos sind für Menschen mit Behinderungen deutlich erschwert.

Das sollte sich mit der Reform ändern. Laut Entwurf sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen erstmals zu „angemessenen Vorkehrungen“ verpflichtet werden und „im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten“ gewährleisten. Doch viele Betroffene, Ak­tivs­t*in­nen und Sozialverbände kritisieren den Gesetzentwurf als zu schwach.

Denn die Verpflichtung für die Privatwirtschaft gilt nur, wenn sie „keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ darstellt. Im Entwurf werden pauschal „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen“ dazugezählt.

„Die Reform in dieser Form zu beschließen wäre wie eine Erlaubnis zum Nichtstun“, kritisiert jetzt aber die SPD-Politikerin Heike Heubach. „Wenn alle baulichen Veränderungen als unbillige Belastungen gelten – so wie die Union es möchte –, würde das heißen, dass selbst ein Handlauf oder eine mobile Rampe für Unternehmen nicht verpflichtend sein könnten.“ Dabei ginge es da nur um „minimale Investitionssummen“.

Der CDU-Abgeordnete Wilfried Oellers sieht das anders. „Auch wenn die vorliegende Formulierung kritisiert wird, so stellt sie ein Mehr zur derzeitigen Rechtslage dar.“ Der arbeitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz, antwortete nicht auf die Anfrage der taz. Aber er erklärte bereits im Februar: „Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen ist eine maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft der richtige Schritt.“

Fast 16 Prozent der Bevölkerung haben eine Behinderung

Wie oder ob es mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes weitergeht, bleibt abzuwarten. Etwa 13 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Das entspricht fast 16 Prozent der Bevölkerung. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention bereits 2009 ratifiziert. Sie soll die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sicherstellen. In der Lebenswirklichkeit der Betroffenen ist das aber nicht angekommen.

Raúl Krauthausen, Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit, kann das Verschleppen der Reform nicht nachvollziehen. „Viele Onlineshops müssen seit 2025 barrierefrei sein, die Stufe vor der Ladentür soll dagegen bleiben dürfen. Das ist niemandem zu erklären“, sagt er der taz. Die pauschale Ausnahme für bauliche Veränderungen müsse gestrichen werden. Ob eine Rampe, eine breitere Tür oder ein Aufzug zumutbar ist, müsse im Einzelfall geprüft werden, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsehe. Es brauche auch „klare Übergangsfristen und Förderung für kleine Betriebe“.

Krauthausen verweist darauf, dass andere Länder viel weiter seien: „Die USA haben private Unternehmen schon 1990 verpflichtet, Österreich 2006. Die Wirtschaft ist dort nicht zusammengebrochen.“ Krauthausen ist zudem wichtig, dass Menschen mit Behinderung auch „Schadensersatz und Entschädigung gegenüber Unternehmen“ geltend machen können sollten. Im derzeitigen Entwurf ist das explizit ausgeschlossen.

Krauthausen fordert die SPD auf, den Entwurf zurückzuziehen, wenn sie „weder ihre Position durchsetzen noch einen tragfähigen Kompromiss erreichen“ kann. „Ein schlechtes Gesetz ist schlimmer als kein Gesetz, denn danach gilt das Thema für Jahre als erledigt.“

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