Das musst du wissen: Jetzt beginnt die grosse EU-Schlacht
Am Montag beginnt die grosse EU-Debatte im Parlament. Nach jahrelangen Verhandlungen gibt es gar eine Nachtschicht für die über Tausend Seiten. Blick zeigt die grössten Knacknüsse.
Publiziert: vor 7 Minuten
Aktualisiert: vor 6 Minuten
Darum gehts
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- Ständerat debattiert drei Tage über EU-Deal mit Open-End-Sitzungen
- Knackpunkt: Ständemehr, Gewerkschaftsproteste und umstrittene Kautions- sowie Schutzklausel-Regeln
- Über 1000 Seiten regeln Personenfreizügigkeit, Strom, Landwirtschaft und Rechtsübernahme
Tobias BruggmannRedaktor Politik
Der Ständerat ist bekannt für seine Effizienz. Während im Nationalrat die Debatten oftmals ausufern, lange dauern und Vorstösse gar nicht erst bearbeitet werden, weil es einfach zu viele sind, macht die kleine Kammer oftmals früher Feierabend.
In der letzten Sessionswoche, die am Montag startet, ist das anders. Drei Tage lang diskutiert der Ständerat über den Deal mit der Europäischen Union. Angesetzt ist eine Open-End-Sitzung, die bis tief in die Nacht dauern kann.
Zum ersten Mal erreicht damit jenes Geschäft das Parlament, über das schon seit Jahren gestritten wird. Die Idee hinter dem EU-Deal ist es, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Union zu aktualisieren.
Auf über 1000 Seiten sollen die Spielregeln aktualisiert werden. Bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber via Volk oder Parlament ablehnen – dann drohen jedoch Strafen. Dazu kommen neue Abkommen, ein Schiedsgericht und vieles mehr.
Der Ständerat berät diese Woche den EU-Deal, aber auch die Art und Weise, wie er in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das sind die Knackpunkte.
Wer entscheidet endgültig?
Der grösste Zankapfel dürfte die Frage nach dem sogenannten Ständemehr sein: Der Bundesrat will, dass das Volk nicht automatisch über den EU-Deal abstimmen kann. Erst wenn 50'000 Unterschriften gesammelt werden, kommt es zum Urnengang.
Die Gegner des EU-Deals fordern, dass so oder so das Volk befragt wird – und somit dann auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen müsste. Das würde die Hürden erhöhen. Erfahrungsgemäss geht man davon aus, dass es wohl 55 Prozent Ja-Anteil bräuchte, damit auch das Ständemehr erreicht wird.
In den verschiedenen Ständeratskommissionen, die den EU-Deal für die Ratsdebatte vorbereitet haben, gibt es unterschiedliche Ansichten, ob das Ständemehr nötig ist.
Bleiben die Gewerkschaften an Bord?
Die Gewerkschaften haben lange öffentlich mit dem EU-Deal gehadert. Nach langen und zähen Verhandlungen haben sie sich mit den Arbeitgebern auf 14 Massnahmen geeinigt.
Geht es nach der Wirtschaftskommission des Ständerats, soll eine davon wieder gestrichen werden: Personalvertreter sollen nicht stärker vor Kündigungen geschützt werden als bisher. Die Gewerkschaften sprechen von einem «falschen Spiel».
Wie ist das mit der Kautionsregel?
Künftig dürfen EU-Firmen ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. In vielen Gesamtarbeitsverträgen müssen die Unternehmen eine Kaution zahlen, bevor sie den Auftrag beginnen. Gibt es beispielsweise Lohndumping, kann man sicher sein, dass die Bussen auch tatsächlich bezahlt werden.
Im Rahmen des EU-Deals wurde diese Regel gestrichen. Nur wer schon einmal gegen die Lohnvorschriften verstossen hat, muss die Kaution noch bezahlen.
Die Wirtschaftskommission will nun die Regel beibehalten. Das Problem: Eigentlich kann der Ständerat den fertig verhandelten Vertrag nicht mehr anpassen. Bleibt er bei seiner Haltung, verletzt die Schweiz das Papier, noch bevor es endgültig beschlossen ist.
Wann wird die Schutzklausel aktiviert?
Der Bundesrat kann einseitig eine Schutzklausel aktivieren, wenn die EU-Zuwanderung zu «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» führt. Vorgesehen sind etwa die Festlegung von Höchstzahlen bei der Zuwanderung oder ein Inländervorrang. Ebenso die Beschränkung des Aufenthaltsrechts bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder eine eingeschränkte Aufenthaltsdauer für die Stellensuche.
Welche Massnahmen wann angewendet werden können, wird im Ständerat noch zu reden geben.
Braucht es eine Zuwanderungsabgabe?
Die Staatspolitische Kommission will diese Schutzklausel noch ergänzen, nämlich mit einer Zuwanderungsabgabe. Schickt eine ausländische Firma Arbeiter in die Schweiz, muss sie dafür bezahlen, sofern die Schutzklausel aktiviert ist. Das Geld soll dafür an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Doch auch hier sind noch Fragen offen.
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