Ex-Polizeichef von Guatemala – Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe für Erwin Sperisen

Ex-Polizeichef von Guatemala Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe für Erwin Sperisen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bestätigte es die vom Kantonsgericht Genf 2024 verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bestätigte es die vom Genfer Kantonsgericht 2024 verhängte Freiheitsstrafe von 14 Jahren.
Erwin Sperisen ist schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger und war von 2004 bis 2007 Polizeidirektor in Guatemala. Ihm wurde vorgeworfen, 2006 an der Planung und Durchführung der Operation «Pavo Real» zur Rückeroberung des Gefängnisses Pavón beteiligt gewesen zu sein. Die guatemaltekischen Behörden hatten damals die Kontrolle über das Gefängnis verloren. Bei der Polizeioperation im September 2006 kamen sieben Häftlinge ums Leben.
Bundesgericht
Nach mehreren Rückweisungen verurteilte das Kantonsgericht Genf Sperisen 2024 wegen Beihilfe zu Mord in sieben Fällen im Gefängnis Pavón und reduzierte die Freiheitsstrafe von 15 auf 14 Jahre.
Das Bundesgericht hat nun diesen Entscheid bestätigt. Es hält fest, dass die im Gefängnis Pavón getöteten Häftlinge nicht bei einem Schusswechsel mit der Polizei oder anderen Streitkräften ums Leben kamen, sondern dass ihre Tötung geplant war. Die Leichen wiesen Schussverletzungen auf, die auf Hinrichtungen hindeuteten.
Bewaffnetes Kommando
Sperisen traf sich vor der Operation im Gefängnis Pavón mit einem schwer bewaffneten Kommando. Er wies seinen Untergebenen Javier Figueroa an, sich diesem Kommando anzuschliessen. Figueroa, der in Österreich freigesprochen wurde, soll die Operation des Kommandos zumindest mitgeführt haben.
Das Bundesgericht bestätigt im Urteil, dass Sperisens Passivität, als er von den Todesfällen erfuhr und die Leichen sah, die Kenntnis des Exekutions-Plans und seine Zustimmung zur Umsetzung belegten. Er habe es unterlassen, eine interne Untersuchung einzuleiten.
Jahrelanges Verfahren
Die juristische Aufarbeitung des Falls zog sich über Jahre hinweg. Ein Genfer Kriminalgericht sprach Sperisen 2014 des Mordes im Zusammenhang mit der Operation im Gefängnis Pavón schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte 2015 die lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Bundesgericht hob dieses Urteil 2017 teilweise auf und wies den Fall an die Genfer Justiz zurück. Sperisen habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, Belastungszeugen gegenüberzutreten.
Nach der Rückweisung wurde Sperisen 2018 in Genf wegen Beihilfe zu Mord im Gefängnis Pavón zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt und in anderen Anklagepunkten freigesprochen.
Weiterzug zum EGMR
Im Jahr 2023 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht fest. Das Bundesgericht wies den Fall in der Folge an die Genfer Justiz zurück.
Unterdessen hat Sperisen eine weitere Beschwerde beim EGMR eingereicht. Er wirft der Schweiz Rechtsverweigerung vor, da sein Verfahren seit über 14 Jahren andauert und das Bundesgericht nach 20 Monaten kein Urteil gefällt hat.
Zusätzlich kündigten Sperisens Anwälte an, auch gegen das aktuelle Bundesgerichtsurteil erneut an den EGMR gelangen zu wollen. Sie kritisieren, dass das Bundesgericht den Freispruch eines Mittäters in Österreich nicht berücksichtigt habe.
Sperisen war 2007 nach Drohungen in die Schweiz geflüchtet und war dann 2012 in Genf verhaftet worden.
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