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Tuesday, September 22, 2026

Ungerechtigkeiten überall: Steuerhinterzieher kaufen Straffreiheit

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Kleiner Sozialleistungsbetrug und große Steuerhinterziehung werden schreiend unterschiedlich verfolgt, beklagt die Organisation Finanzwende.

Hannes Koch

Wer in der U-Bahn schwarzfährt und dabei erwischt wird, aber nicht bezahlt, muss mit Gefängnis rechnen. Wer dagegen große Summen Steuern hinterzieht, kommt oft um eine Strafe herum. Angesichts derartiger Widersprüche beklagt die Organisation Finanzwende „eine systematische Ungleichbehandlung von Armutsdelikten und Wirtschaftskriminalität“ durch die hiesige Justiz.

Mit ihrer Analyse will die Organisation Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) zum Handeln drängen. Finanzwende setzt sich für ein faires Finanzsystem ein.

„Gleichheit vor dem Gesetz ist kein abstraktes Versprechen, sie muss im Alltag der Strafverfolgung erfahrbar sein“, sagte Finanzwende-Vorständin Anne Brorhilker. „Gerade, weil das Vertrauen in demokratische Institutionen ohnehin unter Druck steht, muss der Rechtsstaat Wirtschaftskriminalität endlich mit derselben Konsequenz bekämpfen wie Delikte von Menschen mit weniger finanziellen Möglichkeiten.“

Als Armutsdelikt stuft Finanzwende auch Sozialleistungsbetrug ein – etwa Fälle, in denen unbescholtene Bür­ge­r:in­nen mehr Grundsicherung erhalten haben, als ihnen nach Einschätzung der Behörden zusteht. Dann droht zum Beispiel die Kürzung der ohnehin kärglichen Leistung zur Existenzsicherung. Zusätzlich können finanzielle Strafen verhängt werden.

Gesetze befördern die Ungleichbehandlung

Wohlhabende und reiche Steu­er­hin­ter­zie­he­r:in­nen kommen dagegen oft davon, indem sie den Schaden begleichen und die hinterzogenen Summen zurückzahlen. „Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht in dieser Form nur bei Steuerhinterziehung, nicht aber beim Betrug nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuches“, ist im Gutachten zu lesen. „Menschen, die einen Sozialleistungsbetrug begehen, können einer Strafe daher nicht durch Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Gelder entgehen.“

Dieser Widerspruch existiert, obwohl die Schäden, die arme und reiche Missetäter verursachen, eindeutig verteilt sind. „Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist 2024 für Sozialleistungsbetrug eine Schadenssumme in Höhe von 42,6 Millionen Euro aus“, schreibt Finanzwende, „Wirtschaftskriminalität hingegen hat 2,76 Milliarden Euro Schaden verursacht.“

Die Gründe für die Ungleichbehandlung entdecken Brorhilker und ihr Team schon in den Gesetzen. Zum Beispiel fehle ein Straftatbestand „schwere Steuerhinterziehung“, der empfindlichere Strafen als heute ermögliche. Außerdem komme es oft zu „Deals“ zwischen Strafverfolgern und Steuerhinterziehern, mit denen sich Letztere die Straffreiheit erkauften – erzwungen auch durch die schlechte personelle Ausstattung der Institutionen.

Ebenfalls beschreibt Finanzwende, wie unterschiedlich die Verwaltung beide Gruppen behandelt: „Die Behörden schauen bei der Bewilligung von Grundsicherungsgeld ganz genau hin, während sie bei Anträgen von im Ausland ansässigen Finanzinstituten und großen Unternehmen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer mit der Prüfung nicht hinterherkommen.“

Handlungsbedarf sieht Brorhilker vor allem bei der schärferen Ermittlung, Verfolgung und Verurteilung der großen Fische. Unter anderem forderte sie eine „interdisziplinär besetzte, auf international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung spezialisierte Ermittlungseinheit auf Bundesebene“. Dass es eine solche Truppe beim Zoll bald geben werde, haben Klingbeil und Hubig Mitte Juli bereits angekündigt. Sie sprachen auch davon, den Verbrechenstatbestand „schwere Steuerhinterziehung“ einführen und die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen zu wollen. Klinge gut, sagte Brorhilker, bisher sei aber „kein konkretes Vorhaben auf dem Weg“. Bis dahin bleibe sie skeptisch.

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