Transparenz? Viele Gemeinden reagieren gar nicht auf Gesuche

- Viele Schweizer Gemeinden ignorieren Auskunftsgesuche, obwohl das Öffentlichkeitsprinzip gilt.
- Von 1909 betroffenen Gemeinden legten nur zehn Prozent die Traktandenliste ihrer Sitzungen vollständig offen.
- Kleine Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern liessen 78 Prozent der Anfragen unbeantwortet.
In der Schweiz gebietet das Öffentlichkeitsprinzip auf Bundesebene, dass jede Person Einsicht in amtliche Dokumente und Informationen der Verwaltung erhalten darf – ein besonderes Interesse oder ein Grund müssen dafür grundsätzlich nicht genannt werden.
Die kantonalen Regeln unterscheiden sich in der föderalistischen Schweiz jedoch stark: Manche kantonalen Informations- und Öffentlichkeitsgesetze erfassen auch Gemeinden klar, andere nur eingeschränkt oder mit Ausnahmen. Zudem können Gemeinden eigene Regelungen haben.
Doch es zeigt sich: Wer wissen will, was in seiner Gemeinde auf der politischen Agenda steht, trifft in der Praxis oft auf eine Mauer des Schweigens – selbst wenn in der Gemeinde das Öffentlichkeitsprinzip ausdrücklich gilt. Das zeigt eine Studie der Universität Lausanne, der Université libre de Bruxelles und der Università di Napoli L’Orientale. Getestet wurde, wie Schweizer Gemeinden auf Gesuche für die Traktandenliste ihrer letzten Regierungssitzung reagieren.
In neun von zehn Fällen kein Zugang zu Dokumenten
Untersucht wurden Gemeinden, in denen das Öffentlichkeitsprinzip gilt. Das Resultat ist deutlich: In beinahe neun von zehn Fällen erhielten die Anfragesteller keinen vollständigen Zugang zum verlangten Dokument. Dabei galt das Öffentlichkeitsprinzip bei den untersuchten Gemeinden bereits gesetzlich. Von 1909 betroffenen Gemeinden legten nur zehn Prozent die Traktandenliste vollständig offen.
In 67 Prozent der Fälle reagierten die Gemeinden innerhalb von 60 Tagen überhaupt nicht auf die Anfrage via E-Mail. Weitere elf Prozent verweigerten den Zugang ausdrücklich. Bei zehn Prozent verlangten die Verwaltungen zusätzliche Angaben oder stellten formale Anforderungen, lieferten das Dokument danach aber trotzdem nicht. In zwei Prozent der Fälle kamen nur unvollständige Informationen zurück.
So wurde untersucht
Für die Untersuchung erhielten im Juni 2025 insgesamt 2121 Gemeinden ein Zugangsgesuch. Dieses wurde in vier Varianten verschickt: als Anfrage einer Bürgerin oder einer Journalistin – jeweils mit oder ohne Hinweis auf das geltende Öffentlichkeitsgesetz. Die verlangte Traktandenliste gilt als Dokument von öffentlichem Interesse und enthält in der Regel keine heiklen Personendaten.
Die Forschenden sprechen wegen der vielen unbeantworteten Anfragen von einem «besorgniserregenden allgemeinen Trend». Gründe könnten fehlende Abläufe, knappe Ressourcen, Misstrauen gegenüber Gesuchstellenden oder eine geringe Priorität für Transparenz sein. Problematisch sei zudem, dass der gesetzlich zugesicherte Informationszugang je nach Wohnort sehr unterschiedlich funktioniere.
Kleine Gemeinden schneiden in der Studie besonders schlecht ab. Bei Orten mit weniger als 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern blieben 78 Prozent der Anfragen unbeantwortet. Grössere Gemeinden waren offener: Bei 20’000 bis 50’000 Einwohnern lag die vollständige Offenlegung bei 23 Prozent. Bei den grössten Gemeinden wurden Gesuche zwar häufiger behandelt, aber auch öfter klar abgelehnt.
Grosse regionale Unterschiede
Auch regional gibt es Unterschiede: Französischsprachige Gemeinden legten die Liste zu 14 Prozent vollständig offen, deutschsprachige zu neun Prozent. Bei den italienischsprachigen Gemeinden gelang dies in keinem Fall. Öffentlichkeitsgesetz.ch wirkte an der Konzeption der Studie mit. Geschäftsführer Martin Stoll fordert nun mehr Sensibilisierung. Er betont, Transparenz sei zentral für das Vertrauen in Behörden und Demokratie.
Wie würdest du reagieren, wenn deine Gemeinde die Traktandenliste nicht herausgibt?
Etwas gesehen, etwas gehört?
Schick uns deinen News-Input!
Speichere unseren Kontakt im Messenger deiner Wahl und sende spannende Videos, Fotos und Dokumente direkt an die 20-Minuten-Redaktion. Sendest du uns Fotos oder Videos, die zu einem neuen Beitrag führen, erhältst du eines von vier Geschenken. Mehr Details findest du hier.
Handelt es sich um einen Unfall oder ein anderes Unglück, dann alarmiere bitte zuerst die Rettungskräfte.
Bitte beachte, dass die Redaktion im Einklang mit den publizistischen Leitlinien ausschliesslich Bilder akzeptiert, die nicht mithilfe von künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Illustration von Beiträgen zum Thema KI (z. B. KI-Challenges).
Die Verwendung deiner Beiträge durch 20 Minuten ist in unseren AGB geregelt: 20min.ch/agb
Reto Bollmann (bre), Jahrgang 1991, verstärkt seit Ende 2021 als Redaktor den Newsdesk von 20 Minuten. Eine Vorliebe hat er für politische, wissenschaftliche und geschichtliche Themen.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.
