Jeder zweite Onlineshop im Test liefert Vapes an Minderjährige

- Der Konsumentenschutz fordert von elf Onlineshops sofort wirksame Alterskontrollen, sonst müssten sie Vapes aus dem Sortiment nehmen.
- Bei einem Testkauf lieferten elf von 22 Shops Vapes an Minderjährige, darunter Coop und Brack.ch.
- Brack.ch will im ersten Quartal 2027 einen Ausweis-Scan einführen.
Der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige ist seit zwei Jahren verboten. Trotzdem können Minderjährige die Vapes einfach online bestellen, wie ein Test des Konsumentenschutzes zeigt. Elf von 22 geprüften Schweizer Onlineshops lieferten nikotinhaltige E-Zigaretten nach Bestellungen von Minderjährigen. Dazu gehören auch grosse Anbieter wie Coop und Brack.ch.
Viele der geprüften Shops setzen lediglich auf wegklickbare Pop-up-Fenster mit der Frage «Bist du schon 18? Ja / Nein». Konsumentenschutz-Geschäftsführerin Sara Stalder kritisiert: «Eine solche Selbstdeklaration kann jedes Kind in Sekunden umgehen.»
Die Jugendlichen liessen die Pakete an die Postadresse eines Erwachsenen liefern, etwa eines Elternteils mit gleichem Nachnamen. Bei Coop hätten sie die Alterskontrolle durch eine Deponierung vor der Tür umgangen.
Bei elf weiteren Shops brachen die Testpersonen den Kauf ab, weil eine Ausweiskopie verlangt wurde. Dazu gehörten laut Stiftung Galaxus und der Onlineshop von K Kiosk.
Brack prüft Name und Adresse
Brack widerspricht der Darstellung, der Händler lasse sich mit einem erfundenen Geburtsdatum täuschen. Bei jeder Bestellung altersbeschränkter Artikel würden Name und Adresse mit Daten einer externen Wirtschaftsauskunftei abgeglichen. Lasse sich die Volljährigkeit nicht bestätigen, werde die Bestellung gestoppt und eine Ausweiskopie verlangt. So würden jährlich mehrere Hundert Bestellungen abgelehnt.
Wer wie beim Test unter fremder Identität bestellt und das Paket abfängt, wird durch den Abgleich mit der Wirtschaftsauskunftei allerdings nicht erkannt. «Wir nehmen die Grenze, die dieser Test aufzeigt, ernst», sagt Brack.ch-Chef Stefan Fraude in der Mitteilung. Brack arbeite an einer Kontrolle, bei der die bestellende Person ihre Volljährigkeit mit einem Ausweis belegen müsse. Die Einführung sei für das erste Quartal 2027 geplant. Bis dahin prüfe der Händler zusätzliche Massnahmen.
Bei Coop heisst es auf Anfrage, das Thema Jugendschutz sei äusserst wichtig. Das Resultat der Untersuchung widerspreche klar der Bestimmung von Coop. «Wir nehmen dies sehr ernst und planen weitere Massnahmen», sagt Sprecherin Melanie Kälin.
Wie streng sollten Onlineshops das Alter bei Vapes prüfen?
Der Konsumentenschutz fordert von den elf beanstandeten Shops sofort wirksame Alterskontrollen. Andernfalls müssten sie die Produkte aus dem Netz nehmen. Laut Bundesamt für Gesundheit genügt eine blosse Bestätigung der Volljährigkeit per Klick nicht. Der Konsumentenschutz habe die zuständigen kantonalen Stellen über die Ergebnisse informiert.
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Fabian Pöschl (fpo) arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er ist Verantwortlicher Wirtschaftsnews im Ressort Wirtschaft
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