Neutralitätsinitiative – Das Nein ist nicht das Ende der Neutralitätsdebatte

Der SVP-General a.D. hat die Lage falsch eingeschätzt. Christoph Blocher hat trotz einer fast Vier-Millionen-Investition die Bevölkerung nicht überzeugen können von der simplen Gleichung: Neutralität gleich Schutz vor Krieg.
Die Bevölkerung sieht die Neutralität gemäss Umfragen grossmehrheitlich positiv. Doch eine starre Konzeption ist ihr fremd. Militärische Kooperation und Sanktionen gegen Völkerrechtsverbrecher geniessen einen grossen Rückhalt.
Damit haben Bundesrat und eine Mehrheit des Parlamentes gewonnen. Nämlich jene Kräfte, welche die Neutralität nicht detailliert in der Verfassung festschreiben wollten.
Heutige Praxis im Visier
Das Nein zur Neutralitätsinitiative ist aber keine Bestätigung der heutigen Neutralitätspraxis in allen Punkten. Die Debatte geht weiter. Ins Zentrum rücken wird die Schweizer Praxis beim Neutralitätsrecht.
So hält die Schweiz am neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot fest. Der Ukraine-Krieg zeigt dies auf. Russland hat die Ukraine angegriffen. Die Schweiz bezeichnet den Angriff als völkerrechtswidrig und hat weitgehend die EU-Sanktionen gegen Russland übernommen.
Täter und Opfer gleichbehandeln?
Bei kriegsrelevanten Gütern behandelt die Schweiz die Kriegsparteien aber fast weitgehend gleich. Gegen Russland gerichtete Sanktionen von kriegsrelevanten Gütern hat die Schweiz aus neutralitätsrechtlichen Gründen auf die Ukraine ausgedehnt. So dürfen keine Schutzwesten oder Drohnenbestandteile an die Ukraine gehen.
Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll die Schweiz den Aggressor wie das Opfer gleichbehandeln? Bald kommt eine Motion in den Ständerat, die diese Frage klären wird.
Der nächste Abstimmungskampf, bei welchem die Neutralität eine Rolle spielt, folgt. Im November kommt das revidierte Kriegsmaterialgesetz an die Urne. Die Vorlage soll Rüstungsexporte erleichtern und die Schweizer Rüstungsindustrie wieder stärker in europäische Lieferketten integrieren.
Streitpunkt Kriegsmaterial
Doch die Lockerung hat eine Grenze: das Neutralitätsrecht. Das Aussendepartement schrieb im Sommer in einem Faktenblatt: «Wenn also die nationalen Gesetze wie das Kriegsmaterialgesetz durch das Parlament – und allenfalls die Stimmbevölkerung – abgeändert werden, gelten die Pflichten aus dem Neutralitätsrecht weiter.»
Damit stellt der Bundesrat klar, dass das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot auch mit dem neuen Gesetz weiterhin gilt. Das kann auch befreundete NATO-Staaten treffen. Sind diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt, zum Beispiel mit Russland, kann das Neutralitätsrecht Schweizer Exporte an Nato-Länder stoppen.
Die Absicht des Bundesrates hinter seiner Neutralitätspraxis: Die Schweiz soll sich so weiterhin als Vermittlerin oder zumindest mit guten Diensten wie dem Organisieren von Konferenzen ins Spiel bringen können. Als neutrale Dienstleisterin zwischen den Blöcken USA, China und Russland.
Doch das neue Kriegsmaterialgesetz zeigt das Spannungsverhältnis zwischen Neutralität und europäischer Kooperation auf. Die kommende Abstimmung wird deshalb mehr sein als eine Abstimmung über Rüstungsexporte. Sie wird auch eine sein über die Neutralitätspraxis der Schweiz.
Tobias Gasser
Inlandredaktor
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Seit 2005 arbeitet Tobias Gasser bei SRF, zuerst bei «10vor10» und «Tagesschau». Ab 2011 war er Produzent beim «Echo der Zeit» und ist seit 2019 Inlandredaktor bei Radio SRF.
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