Fake-Bussen für Falschparker: Parkplatz-Kontrolleure vor Gericht

- Die Firma Polis Control GmbH mit Sitz im Zürcher Unterland soll Parksündern zu hohe «Bussen» auferlegt haben.
- Das Bezirksgericht Bülach hat die beiden Firmenverantwortlichen wegen Erpressung und Amtsanmassung zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.
- Dagegen gelangten sie ans Obergericht, das noch kein Urteil gefällt hat.
Der heute 29-jährige Detailhandelsfachmann und der 58-jährige Personal Trainer gründeten die Polis Control GmbH mit Sitz im Zürcher Unterland. Anfang 2022 vereinbarten sie mit neun Eigentümern von Restaurants und Wohnsiedlungen im Grossraum Zürich, deren Parkplätze zu kontrollieren und Parksünder zu büssen.
Zwischen Januar und Mai 2022 verschickten sie in rund 700 Fällen Rechnungen an Falschparker – unter den Titeln «Übertretungsanzeige» oder «Parkverstoss». Laut Anklage waren die Formulare polizeilichen Anzeigen täuschend echt nachempfunden. Zudem habe die Firmenbezeichnung Polis Control den Eindruck erweckt, die Firma handle im Auftrag der Polizei.
«Umtriebsentschädigungen» von 70 bis 90 Franken
Bei Nichtbezahlung drohten die Beschuldigten laut Anklage mit einem Strafverfahren. Rund die Hälfte der Parksünder bezahlte daraufhin eine überhöhte «Umtriebsentschädigung» von 70 bis 90 Franken. Zwischen Januar und Mai 2022 erzielten die beiden damit einen Umsatz von mehr als 36'000 Franken.
Der Staatsanwalt führte in der Folge eine Hausdurchsuchung durch und klagte die beiden Männer wegen Amtsanmassung und gewerbsmässiger Erpressung an. Er forderte bedingte Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise 16 Monaten. Die Beschuldigten hätten für die Polis Control GmbH einen satten Gewinn erwirtschaftet und sich je einen Monatslohn von rund 1800 Franken ausbezahlt. Die Auftraggeber erhielten zudem pro ausgestellte «Busse» eine Gewinnbeteiligung von fünf bis 15 Franken.
Busse von 60 Franken wäre angebracht
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte die beiden im März 2025 zu bedingten Freiheitsstrafen von je 14 Monaten. Eine Busse von 60 Franken wäre angemessen gewesen, argumentierte das Gericht. Dagegen zogen die Beschuldigten das Urteil ans Obergericht weiter.
Am Prozess vom Mittwoch verweigerten beide Beschuldigten die Aussage. Der Jüngere arbeitet heute als Geschäftsführer einer Nachfolgefirma für Parkplatzkontrollen. Der Ältere ist weiterhin als Personal Trainer tätig.
Staatsanwalt spricht von schamloser Bereicherung
Ihre Anwälte forderten Freisprüche. «Der Maximalbetrag von 90 Franken als Umtriebsentschädigung ist angebracht, eine Nötigung lag nicht vor.» Neben der Kontrolle vor Ort brauche es eine Nachbearbeitung im Büro. Selbst einfache Fälle könnten nicht in weniger als 40 Minuten erledigt werden, kompliziertere beanspruchten schnell mehr als eine Stunde. Der Einsatz privater Parkplatzkontrollfirmen sei zudem weder moralisch verwerflich noch unzulässig.
Der Staatsanwalt hielt dagegen: «Wenn der Polis Control GmbH und ihrer Nachfolgefirma eine Umtriebsentschädigung von 60 Franken wirtschaftlich nicht reicht, so haben sie auf dem Markt nichts zu suchen.» Die beiden Beschuldigten hätten sich mit ihrem Geschäftsmodell schamlos bereichert und von ihren Auftraggebern kein Honorar verlangt.
Das Obergericht wird den Parteien das Urteil schriftlich zustellen.
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.
