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Friday, October 23, 2026

Vergewaltigungsprozess in Hamburg: FLINTA* machen sich breit

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Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann möchte die Vorwürfe möglichst öffentlich abstreiten. Nun regt sich Protest im Namen der Betroffenen.

Jeder einzelne der 25 Plätze im Zu­schaue­r:in­nen­raum ist vor Verhandlungsbeginn besetzt. Darunter ist kein einziger Mann. Die, die nicht mehr hineingepasst haben, stehen unten vor dem Strafjustizgebäude. „Keine Täter-Opfer-Umkehr! Solidarität statt Einschüchterung“, steht auf einem Schild, das die Protestierenden auf den Treppen vor dem Strafjustizgebäude abgelegt haben.

Der 35-jährige Omar Habeid* ist angeklagt, seine Ex-Frau Yara Sayed* vergewaltigt und misshandelt zu haben. Am Mittwoch sagte Sayed vor Gericht aus. Beim Prozessauftakt im September hatte die Kammer die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen wollen. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und sagte, er wolle dies in aller Öffentlichkeit tun.

„Wir haben vermutet, dass ihr Ex-Mann mit viel männlicher Begleitung zum Termin ihrer Aussage erscheinen wird“, sagt Michaela Wolf, die die 21-jährige Sayed als Sozial- und Traumapädagogin begleitet. „Ich wollte nicht, dass Yara mit dieser Situation alleine klarkommen muss.“ Deshalb wandte Wolf sich über Instagram an das Netzwerk „Femizide stoppen“. In kurzer Zeit meldeten sich Dutzende Un­ter­stüt­ze­r:in­nen aus unterschiedlichen Richtungen.

Schon am Montagabend waren es mehr, als in den Gerichtssaal gepasst hätten. Deshalb meldete ein Mitglied des Anti-Feminizid-Netzwerkes vorsorglich eine Veranstaltung vor dem Gerichtsgebäude an. „Eigentlich war mein Ziel nur, möglichst viele Frauen im Gerichtssaal sitzen zu haben. Nach dem Aufruf über Social Media ist es dann doch größer geworden“, sagt Wolf. „Sowohl ich als auch Yara sind sehr dankbar für die Unterstützung.“

FLINTA*

FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen. Der Stern symbolisiert einen Platzhalter für alle Personen, die sich in keinem der Buchstaben wiederfinden, aber dennoch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffen sind.

Das Wort soll die geschlechtliche Vielfalt sichtbarer machen. Wird zum Beispiel eine Gruppe als „Frauenrunde“ bezeichnet, obwohl eine nichtbinäre Person dabei ist, die für die meisten aber wie eine Frau aussieht, könnte die sich übergangen fühlen.

Die Zu­schaue­r:in­nen werfen immer wieder Blicke zum Eingang. In der Luft liegt die Erwartung, auf die Unterstützer des Angeklagten zu treffen. Ob Habeid am Ende gar nicht mobilisiert hat, oder seine Begleitung abgesprungen ist, weiß man nicht. Jedenfalls ist niemand gekommen.

Zur Aussage von Sayed muss die Schar der Unterstützenden wieder nach draußen. Auch wenn der Prozess insgesamt öffentlich ist, kann das Gericht für einzelne Punkte der Verhandlung die Öffentlichkeit wieder ausschließen. Üblich ist das beispielsweise, wenn in der erwarteten Aussage Dinge zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Aufgehoben wird dies, wenn die betroffene Person widerspricht.

Yara hat sich durch den ganzen Support sehr bestärkt gefühlt

Michaela Wolf, Sozial- und Traumapädagogin

Bei Sayeds Aussage sitzt auch ihr Ex-Mann mit seiner Anwältin Gabriele Heinicke mit im Saal. Sie ist eine linke Szene-Anwältin, findet aber, dass die Verteidigung in Sexualstrafsachen „nichts mit Feminismus, Sexismus oder Diskriminierung zu tun“ hat. Dass Zeu­g:in­nen im Beisein von Angeklagten aussagen, ist die Regel. Nur in Ausnahmefällen ist eine räumliche Trennung möglich, wenn „eine dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils“ für das Wohl der Zeu­g:in­nen besteht, so heißt es in der Strafprozessordnung.

Sayeds Anwalt ist heute verhindert. Im Gegensatz zum Angeklagten ist die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes für sie als Zeugin optional. Aber Sayed hat eine psychosoziale Prozessbegleitung. Diese kann zum Beispiel Pausen einfordern oder Sayed psychologisch betreuen, wenn sie durch den Prozess sehr belastet ist. Der Bundestag hat kürzlich eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Zugang zu dieser Art von Beistand erleichtert und die Bezahlung der Be­glei­te­r:in­nen verbessert.

Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt war Yara Sayed erst 16 Jahre alt und wohl nach islamischem Recht mit dem 31-jährigen Omar Habeid verheiratet. Der erklärte die teils ärztlich dokumentierten Verletzungen bei Prozessauftakt damit, dass seine Frau durch eine Erkrankung schnell blaue Flecken bekomme.

„Auch wenn die Unterstützenden zur Aussage aus dem Saal mussten, hat Yara sich durch den ganzen Support sehr bestärkt gefühlt“, sagt Wolf nach dem Termin. Sie durfte als Vertrauensperson mit in den Gerichtssaal, weil sie Sayed zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt noch nicht kannte. Ein Urteil wird voraussichtlich Ende November fallen.

*Namen geändert

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