Als Startkapital fürs Alter – Frühstartrente: Deutschland zahlt Kindern 10 Euro pro Monat

- Der Deutsche Bundestag hat die Einführung einer Frühstartrente beschlossen.
- Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren bekommen künftig pro Monat 10 Euro vom Staat in ein Altersvorsorgedepot – als Startkapital für die private Altersvorsorge.
- Der Bundesrat – die Kammer der Bundesländer – muss dem Gesetz noch zustimmen.
Finanzpolitiker der regierenden Christ- und Sozialdemokraten sprachen von einem historischen Entscheid. Aus der Opposition kam Kritik am Gesetz – so sprach der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt von einem Zweiklassensystem.
Hintergrund ist die Möglichkeit, dass Eltern oder Grosseltern die Frühstartrente durch freiwillige Zahlungen aufstocken können. Erlaubt sind Einzahlungen bis zu 6840 Euro im Jahr.
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach von einem wichtigen Baustein in der Reform der Altersvorsorge: «Wir wollen junge Menschen sehr früh an den Kapitalmarkt heranführen.»
Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, jedes Kind solle eine Chance bekommen, früh anzufangen und über die Jahre den Zinseszinseffekt zu nutzen, um langfristig eine Altersvorsorge aufzubauen. Die Finanzpolitiker sehen die geräuschlose Einigung auch als Beweis für die gute Zusammenarbeit in der Koalition – in der es an anderen Stellen hakt, etwa bei der geplanten Rentenreform.
Altersvorsorgedepot bis zum 18. Lebensjahr
Konkret soll der Bund für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Frühstartrente soll eine Art Startkapital für die Altersvorsorge sein. Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern abgeschlossen worden ist.
Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschliessen, soll eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen erfolgen. Verwaltet wird dies von der Bundesbank. Die Eltern sollen das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken können.
Start ab Geburtsjahrgang 2020
Die Frühstartrente soll laut Gesetzentwurf mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen starten, also mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen.
Im parlamentarischen Verfahren gab es keine grundlegenden Änderungen mehr am Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern noch einige Klarstellungen, wie die Finanzpolitiker sagten. So wird nun festgelegt, dass das Geld ausschliesslich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.