Neuer Gebäudetyp E: Schnelles und günstiges Bauen per Gesetz
Stand: 26.10.2026 • 00:07 Uhr
Deutschland braucht mehr bezahlbaren Wohnraum. Das soll unter anderem mit dem Gebäudetyp E gelingen - das E steht hier für "einfach". Der Gesetzentwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vor.
Wer Bundesbauministerin Verena Hubertz von der SPD auf den Gebäudetyp E anspricht, bekommt von ihr gerne die Schlagworte "Bauen ohne Schnickschnack" zu hören. Tatsächlich bringt diese griffige Formel die Grundidee auf den Punkt: Bauen soll einfacher, schneller und günstiger werden, indem Bauherrn und Planer auf nicht zwingende Standards verzichten können - sowohl bei Einfamilien- als auch bei Mehrfamilienhäusern.
Beim Gebäudetyp E geht es darum, zwischen wirklich notwendigen Anforderungen und Ausstattungen zu unterscheiden, die zwar Komfort mit sich bringen, aber das Bauen auch teuer machen. Solche Komfortstandards haben sich in den vergangenen Jahren etabliert, als das Bauen dank niedriger Kreditzinsen vergleichsweise günstig war: etwa eine bestimmte Anzahl von Steckdosen im Wohnzimmer, extra hohe Decken oder besonders dicke Fenster und Wände für den Schallschutz.
Vieles davon zählt heute zu den "Anerkannten Regeln der Technik". Weicht ein Architekt oder ein Bauunternehmer davon ab, kann ihm nach aktuellem Vertragsrecht eine Klage des Käufers drohen. Künftig sollen die Beteiligten eines Bauprojekts vorab rechtssicher vereinbaren können, dass sie auf gewisse Standards verzichten. Das ist der Gebäudetyp E - E steht für einfach. Fachleute schätzen, dass die Baukosten bei diesem Konzept um etwa zehn Prozent sinken.
"Ein echter Befreiungsschlag"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellt klar: Es werde keine Abstriche bei der Sicherheit beim Bauen geben, die stehe weiter an oberster Stelle. "Der Gebäudetyp E bietet die Chance für einen echten Befreiungsschlag: Bauen ohne teure Extras. Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ebnen wir dafür den Weg", sagt die SPD-Politikerin. Und Bauministerin Hubertz ergänzt: "Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum. Deswegen bin ich froh, dass wir jetzt einen Entwurf haben."
Geplant war, dass der Gesetzentwurf schon im Sommer vorliegt. So hatten es beide Ministerinnen im Juli angekündigt. Doch daraus wurde nichts. Innerhalb der schwarz-roten Koalition gab es Unstimmigkeiten in Detailfragen. Unter anderem waren die Koalitionspartner uneins, ob der Gebäudetyp E das "neue Normal" beim Bauen oder eine Spezialkategorie im Vertragsrecht werden soll.
Der baupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte vor wenigen Tagen noch: "Statt teurem Goldstandard müssen wir einfaches und kostengünstiges Bauen zum 'neuen Normal' machen - ohne neuen Vertragstyp." Der Kritikpunkt: Sonst könnte eine Art Zwei-Klassen-Bauen entstehen. Auf der einen Seite ein hoher Baustandard - auf der anderen der Gebäudetyp E mit einem möglicherweise schlechteren Image.
Länder und Verbände schalten sich ein
Justizministerin Hubig teilt diese Bedenken nicht. Im Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, ist nun vorgesehen, dass der Gebäudetyp E eine eigene Vertragskategorie wird. Die Rede ist von einer freiwilligen Option für die Parteien eines Bauprojekts. Entscheiden sie sich nicht für den Gebäudetyp E, bleibt es bei den bisherigen Regeln des Vertragsrechts. So sei sichergestellt, dass eine einfachere Bauausführung dem Willen beider Parteien entspreche, heißt es. Anschließende Klagen der Käufer hätten damit keine Chance, Planer und Baufirmen gehen kein Risiko ein.
Der Entwurf geht jetzt an die Bundesländer und an die Verbände. Sie können Kritik äußern. Änderungen im Detail sind im Gesetzentwurf also noch möglich, bevor die Regierung ihn offiziell auf den Weg bringt. Bis das erste Gebäude auf Basis des neuen Gesetzes steht, dürfte es noch etwas dauern: Nach Planung und Bau wäre das Richtfest realistischerweise in frühestens zwei Jahren denkbar.
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