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Monday, October 26, 2026

Oppositionelle verschwinden lassen: Lukaschenko-Scherge schuldig

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  • Ein Belarusse (48) stand am 22. September 2026 vor dem Kantonsgericht St. Gallen wegen mehrfachen Verschwindenlassens von drei Oppositionellen.
  • Die Taten beging der Beschuldigte 1999 in Belarus, als er Mitglied einer militärischen Sondereinheit des Regimes war.
  • Das Kreisgericht Rorschach hat den Beschuldigten vor drei Jahren mangels Beweisen freigesprochen.
  • Am Montag hat das Kantonsgericht St. Gallen in zweiter Instanz das Urteil gefällt und ihn zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Prozess gegen den 48-jährigen Belarussen fand bereits am 22. September statt. Am Montag fällte das Kantonsgericht St. Gallen nun das Urteil. Es sprach den Beschuldigten wegen Verschwindenlassens eines Oppositionellen in Belarus 1999 schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Damit folgte das Kantonsgericht nicht der Vorinstanz, welche den Beschuldigten im September 2023 freigesprochen hatte. Das Kreisgericht Rorschach begründete damals den Freispruch mit dessen widersprüchlichen Aussagen und dem Mangel an Beweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr bedingt.

Aussagen des Beschuldigten glaubhaft

Für das Kantonsgericht waren die im Asylverfahren gemachten Aussagen des Beschuldigten aber glaubhaft. Dass er mit den Aussagen sein Asylverfahren positiv beeinflussen wollte, wie dies die Vorinstanz unter anderem begründete, sei nicht wahrscheinlich, sagte der Richter. «Es war ihm schon damals gesagt worden, dass sein Antrag so oder so abgelehnt werde.»

Der heute 48-Jährige war 2018 in die Schweiz geflohen, wo er Asyl beantragte, da er um sein Leben fürchtete. Inzwischen lebt er als vorläufig Aufgenommener im Kanton St. Gallen, da sein Asylantrag abgelehnt wurde. 2019 gestand er seine Taten gegenüber der «Deutschen Welle» und sorgte für internationales Aufsehen. Daraufhin reichte die NGO Trial International eine Strafanzeige ein. Der Beschuldigte wurde verhaftet und gestand seine Taten gegenüber den St. Galler Behörden.

Ex-Innenminister verschleppt und getötet

Dass es nur zu einem Schuldspruch kam, hat rechtliche Gründe. Das Gericht glaubte dem Beschuldigten, dass er mit 20 Jahren nichts von einem geplanten Mord gewusst habe. Er sei damals davon ausgegangen, dass der frühere belarussische Innenminister Juri Sacharenko lediglich eingeschüchtert und später wieder freigelassen werden sollte.

«Bei der Festnahme und anschliessenden Tötung der beiden anderen Oppositionellen wussten alle acht Beteiligten, was passieren würde», sagte der Richter. Bei einem der beiden Todesopfer konnten die Privatklägerinnen den Freispruch jedoch nicht anfechten. Sie waren mit dem Mann nicht verwandt und deshalb dazu rechtlich nicht berechtigt. Der Freispruch blieb somit bestehen.

«Beschleunigungsgebot wurde verletzt»

Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren grundsätzlich für angemessen. Weil der Beschuldigte aber nicht zu den Rädelsführern gehörte, ein umfassendes Geständnis ablegte und Reue zeigte, reduzierte es die Strafe auf zwei Jahre bedingt. Strafmindernd wirkte sich zudem aus, dass die Untersuchung zu lange gedauert hatte. «Das Beschleunigungsgebot wurde damit verletzt», erklärte der Richter.

Stefan Hohler

Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.

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