Verlässt die UBS die Schweiz? 3 Szenarien stehen im Raum

- Die UBS prüft laut «Wall Street Journal» Notfallpläne für einen möglichen Wegzug aus der Schweiz.
- Auslöser sind die geplanten strengeren Kapitalvorschriften der «Lex UBS» für ausländische Tochtergesellschaften.
- Der Ständerat will 100 statt 60 Prozent hartes Kernkapital, was rund 20 Milliarden US-Dollar kosten könnte.
Die UBS prüft offenbar Notfallpläne für einen möglichen Wegzug aus der Schweiz. Hintergrund sind die geplanten strengeren Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken, die im Zuge der Credit-Suisse-Krise entwickelt wurden. Darüber berichtete das «Wall Street Journal» am Mittwoch unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen.
Zu den diskutierten Szenarien sollen die Übernahme eines US-Finanzinstituts mit anschliessender Verlegung des Hauptsitzes in die USA, eine Fusion mit einem europäischen Konkurrenten oder ein Verkauf an eine US-Bank gehören.
Lex UBS im Vordergrund
Im Zentrum der politischen Debatte steht die sogenannte Lex UBS. Sie soll eine Schwachstelle beseitigen, die nach dem Untergang der Credit Suisse im Jahr 2023 deutlich wurde: Beteiligungen des Schweizer Stammhauses an ausländischen Tochtergesellschaften könnten im Krisenfall hohe Verluste verursachen. Deshalb sollen diese Beteiligungen künftig deutlich stärker mit eigenem Kapital abgesichert werden.
Was hältst du davon, dass die UBS über einen Wegzug aus der Schweiz nachdenkt?
Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, dass die UBS für ihre ausländischen Tochtergesellschaften zusätzliches hartes Kernkapital – sogenanntes Common Equity Tier 1 oder CET1 – bereitstellen muss. Die Beteiligungen sollen künftig zu 100 Prozent mit diesem besonders verlusttragfähigen Kapital unterlegt werden. Bisher gilt eine Mindestanforderung von 60 Prozent. Für die UBS könnte dies je nach Berechnung einen zusätzlichen Kapitalbedarf von rund 20 Milliarden US-Dollar bedeuten.
Das bedeuten die Begriffe
CET1/hartes Kernkapital: Das ist vereinfacht gesagt das stärkste Sicherheitspolster einer Bank. Entsteht ein Verlust, wird dieser direkt vom Eigenkapital aufgefangen. Deshalb gilt CET1 als besonders verlässlich.
AT1-Anleihen: Sie sind eine Art Zwischenform zwischen Aktie und klassischer Anleihe. Anleger leihen der Bank Geld und erhalten dafür vergleichsweise hohe Zinsen. Im Unterschied zu CET1 tragen AT1 Verluste aber nicht automatisch laufend mit: Erst wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können sie abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Anleger können dann einen Teil oder sogar ihr gesamtes Geld verlieren.
Unterlegung: Muss eine Beteiligung zu 90 Prozent mit CET1 unterlegt werden, muss die Bank entsprechend viel hartes Kernkapital als Verlustpuffer dafür vorhalten.
Stammhaus: Vereinfacht gesagt ist das die Schweizer Muttergesellschaft innerhalb des UBS-Konzerns. Sie hält unter anderem Beteiligungen an Tochtergesellschaften im Ausland.
Too big to fail: Eine Bank ist so gross und eng mit der Wirtschaft verflochten, dass ihr ungeordneter Zusammenbruch das Finanzsystem und die gesamte Volkswirtschaft gefährden könnte.
US-Anleger wünschen sich den Wegzug
Die Bank lehnt die Vorgabe ab. Sie argumentiert, eine vollständige Unterlegung sei «unverhältnismässig und würde ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit schwächen». Kritiker der geplanten Regeln halten dagegen, dass eine Grossbank wie die UBS nach der Übernahme der Credit Suisse besonders robust abgesichert sein müsse, damit der Staat im Krisenfall nicht erneut einspringen müsste.
Auch der US-Investor Artisan Partners erhöhte Anfang Oktober den Druck auf die UBS und forderte einen Wegzug aus der Schweiz. Die geplanten Vorschriften bezeichnete er als «strafend». Artisan schätzt den zusätzlichen Bedarf an hartem Kernkapital auf rund 16 Milliarden US-Dollar.
UBS spricht von «Schweizer Kompromiss»
Die UBS selbst betont jedoch weiterhin die Vorteile eines Schweizer Hauptsitzes. Konzernchef Sergio Ermotti erklärte kürzlich gegenüber CNBC, ein Verbleib in der Schweiz sei sowohl für die Schweizer Wirtschaft als auch für die Aktionäre sinnvoll.
Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher hatte zuvor erklärt, die Bank werde ihre Zukunft in der Schweiz prüfen, falls die neuen Regeln zu weit gingen. Ziel bleibe jedoch ein «Schweizer Kompromiss», der der UBS den Verbleib im Land ermögliche.
Warum sind AT1-Anleihen umstritten?
Anders als CET1 fangen AT1 Verluste nicht laufend und automatisch auf. Sie werden erst unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt. Deshalb stellt sich die entscheidende Frage: Greifen diese Instrumente in einer Krise früh genug und so, wie es die Behörden beabsichtigen?
Die Credit Suisse zeigt, warum darüber gestritten wird – allerdings nicht, weil AT1 dort wirkungslos gewesen wären. Bei der Notübernahme 2023 wurden AT1 im Umfang von rund 16 Milliarden Franken vollständig abgeschrieben und übernahmen damit tatsächlich Verluste. Umstritten war vielmehr, wann und unter welchen Voraussetzungen dies geschah. Die Abschreibung erfolgte erst im Rahmen des Rettungspakets und führte zu juristischen Auseinandersetzungen.
Auch mehr CET1 hätte im Übrigen nicht garantiert, dass die CS nie in eine Krise geraten wäre. Der Unterschied liegt woanders: CET1 steht laufend zur Verfügung, um Verluste aufzufangen. Bei AT1 braucht es einen Mechanismus, der dafür sorgt, dass die Papiere im richtigen Moment Verluste übernehmen. Genau deshalb bevorzugen Befürworter strengerer Regeln mehr CET1, während andere AT1 weiterhin als sinnvolle zusätzliche Sicherheit betrachten.
Was wären die Folgen eines Wegzugs?
Ein Wegzug der UBS aus der Schweiz ist laut Experten unwahrscheinlich. Bankexperte Simon Amrein verweist auf die Vorteile des Finanzplatzes: politische und wirtschaftliche Stabilität, eine starke Währung, qualifizierte Fachkräfte und eine etablierte Infrastruktur. Ein Sitzwechsel könnte der UBS vielmehr Reputation und Kunden kosten.
Auch Bankenrechtsexperte Peter V. Kunz erwartet keinen Wegzug. Gerade für internationale Vermögenskunden aus Asien oder Südamerika bleibe «Swiss Banking» ein starkes Argument. Die Diskussion sei vor allem ein politisches Abschreckungsszenario.
Die UBS hat sich zum Bericht über konkrete Wegzugspläne bislang nicht geäussert.
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Karin Leuthold (kle), Jahrgang 1968, arbeitet seit 2005 für 20 Minuten und ist derzeit am Newsdesk tätig.
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