Bereitschaft zu Anschlag gezeigt: IS-Rückkehrerin steht in Berlin vor Gericht
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21.09.2026, 15:32 Uhr
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Im April wird am Berliner Flughafen eine zurückgekehrte Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat festgenommen. Nun beginnt der Prozess gegen die 35-Jährige. Neben der IS-Mitgliedschaft soll die Frau sich bereit erklärt haben, ein Selbstmordattentat zu verüben. Auch ein weiterer Verdacht steht im Raum.
In Berlin hat der Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin begonnen. Die heute 35-Jährige soll sich laut Anklage der Berliner Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2014 in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland im April 2026 wurde sie am Flughafen BER festgenommen.
Der Anklage zufolge heiratete die Frau im Jahr 2014 einen tschetschenischstämmigen Russen nach islamischem Ritus, konvertierte zum Islam und radikalisierte sich binnen kurzer Zeit. Im Dezember 2014 reiste sie nach Syrien, um sich, gemeinsam mit ihrem Mann, dem IS anzuschließen. Zunächst unterstützte sie diesen als IS-Kämpfer, indem sie den gemeinsamen Haushalt führte. Nach der Trennung im Februar 2015 lebte die Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft unter anderem in Frauenhäusern des IS, während sie die Ideologie der Organisation weiterhin "begeistert" vertrat.
Im April und Mai 2015 soll sie eine in Berlin wohnende Freundin ermutigt haben, ebenfalls nach Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen. Dabei bekundete sie laut Generalstaatsanwaltschaft auch ihre eigene Bereitschaft, ein Selbstmordattentat zu begehen. Nach der Ankunft der Freundin in Syrien soll die Angeklagte diese bei ihrer Integration in den IS unterstützt haben. Die Freundin habe sich anschließend selbst an der Waffe ausbilden lassen und sei später bei Kämpfen mit gegnerischen Streitkräften getötet worden.
Die 35-Jährige wurde laut Anklage im März 2019 von kurdischen Streitkräften festgenommen und floh im Januar 2020 in die Türkei. Seit ihrer Festnahme bei der Rückkehr nach Deutschland sitzt sie in Untersuchungshaft. Der Tatvorwurf in dem Prozess, der zunächst bis zum 8. Oktober terminiert ist, lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.
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