Bundesumweltminister will transparentere Rechenzentren
Wegen des KI-Booms werden derzeit auch in Deutschland Rechenzentren neu geplant oder gebaut. Diese können Ressourcenkonflikte um Stromanschlüsse und Wasserrechte verursachen. In dieser aufgeheizten Debatte will Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Betreiber in die Pflicht nehmen, wie er heise online sagte. Damit Rechenzentren für künstliche Intelligenz hierzulande Akzeptanz finden könnten, brauche es klare Nachhaltigkeits- und Beteiligungsregeln.
„Die Server in den Rechenzentren laufen permanent“, sagt Schneider heise online. Der Umweltminister verweist auf den Stromhunger: „2025 haben die Rechenzentren allein etwa vier Prozent des gesamten Stroms verbraucht.“ Doch nicht nur aufgrund des Stromverbrauchs, der den Preis für die Allgemeinheit in die Höhe treibt, sondern auch aufgrund des Wasser- und Flächenverbrauchs sehe er grundsätzliche Probleme.
Der SPD-Politiker verweist auf das, was sich an einigen Standorten in den USA inzwischen abspiele. „Diese Proteste zeigen, wie viel sozialer Sprengstoff in dem Thema liegt“, sagt er. „Ich möchte, dass wir das von Anfang an mitdenken und Bedenken ernst nehmen.“ Denn nur dann könnten die Chancen von KI wirklich genutzt werden.
Ressourcenverbrauchsrechnungen teils unscharf
Schneider fordert dabei, die Regeln zu prüfen, wie Transparenz über den tatsächlichen Verbrauch hergestellt wird. Zwar müssen Rechenzentren ab 300 Kilowatt installierter IT-Leistung derzeit unter der Energieeffizienzrichtlinie an die EU ihre Verbrauchskennzahlen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden. Doch ein Blick auf das dortige Dashboard offenbart bereits Probleme im Reporting.
So würden deutsche Rechenzentren 2025 mit 1,5 Gigawatt Anschlussleistung zu Buche schlagen, 2024 seien es noch 2,6 Gigawatt gewesen. Während es 2024 in Deutschland 370 Rechenzentren mit mehr als 300 kW Anschlussleistung gab, stünden für 2025 insgesamt 454 zu Buche, von denen 131 als groß oder sehr groß gelten. Der Wasserverbrauch sei mit 2 Millionen Kubikmeter Wassern gegenüber 1,85 Millionen 2025 fast stabil, der Energieverbrauch mit 6,9 Terawattstunden, davon 5,4 TWh für die 131 größten, deutlich höher als die 5,3 TWh im Jahr 2025 (+ 1,5 TWh).
Derzeit wird im Bund diskutiert, welche Anforderungen Rechenzentren in Zukunft erfüllen müssen. Die Energieverbrauchseffektivitätskennzahl (Power Usage Effectiveness, PUE) und die Wasserverbrauchseffektivitätskennzahl (Water Usage Effectiveness, WUE) sind Teil der Diskussion rund um das Energieeffizienzgesetz. Mit der Novelle wird unter anderem vorgesehen, dass der PUE-Grenzwert (Gesamtenergieverbrauch geteilt durch IT-Energieverbrauch) vorerst von 1,5 auf 1,6 angehoben wird. Je niedriger der Wert ist, desto effizienter ist das Drumherum um die Rechenkapazitäten.
Hierbei schlägt vor allem die Kühlung zu Buche: Die größten Betreiber in Deutschland wollen laut dem EU-Reporting 2025 derzeit einen PUE von 1,36 und eine WUE von 0,4 erreicht haben, die kleineren stehen rechnerisch schlechter da. Hier wäre ein schneller, rechnerischer Erfolg sicher: Künftig soll erst ab 500 Kilowatt IT-Leistung Daten ans BAFA gemeldet werden. Außerdem sollen, so sieht es das Energieeffizienzgesetz vor, die Betreiber statt 2027 erst 2030 zumindest bilanziell voll auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen müssen. KI auf Basis von Kohle und Gas bliebe damit sogar rechnerisch vorerst erlaubt.
Umrüstung auf teurere Kühltechnik zu teuer?
Höhere Effizienzanforderungen treiben jedoch die Kosten für Betreiber – bei einem bereits vergleichsweise hohen Strompreisniveau argumentieren sie, dass Deutschland bei zu hohen Anforderungen als Rechenzentrumsstandort ausfallen werde. Vor allem ältere Standorte mit Verdunstungskühlung würden neue Anforderungen kaum erfüllen. Eine Umrüstung auf moderne Umluftkühlanlagen bzw. Heißwasserdirektkühlung (Direct-to-Chip) wurden im Gesetzentwurf mit 5500 Euro pro Kilowattstunde IT-Leistung beziffert. Hier haben das federführende Wirtschafts- und Energieministerium und das Digitalministerium andere Prioritäten als Schneiders Haus, wie die Vorgaben lauten sollen.
Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz liegt derzeit zur Beratung beim Bundestag. Viele der Daten gelten laut Umweltministerium nicht als verlässlich genug, die dortigen Fachleute setzen sich vielmehr für eine Analyse über den vorausberechneten Gesamtlebenszyklus des Rechenzentrums ein.
Wie lange die deutsche Neuregelung überhaupt Bestand haben wird, ist dabei offen: Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine Konsultation zu Mindeststandards begonnen, im zweiten Quartal 2027 soll darauf weitere Gesetzgebung folgen. Parallel wurde ebenfalls auf EU-Ebene ein Energieeffizienzlabel für Rechenzentren verhandelt. Ab 500 kW IT-Nennleistung wird dieses ab dem Sommer 2027 verpflichtend sein und dann auch den Energiemix ausweisen – wie weit dieses auch für Verbraucher sichtbar sein wird, ist unklar.
Schneider will Abwärme und Gewerbesteuer für alle
Auf offenere Ohren dürfte Schneider mit seiner Forderung stoßen, dass Rechenzentren konkrete Mehrwerte für die Ansiedlungsorte bieten müssten. „Fair wäre, wenn die Rechenzentren ihre Abwärme kostenlos ins Wärmenetz abgeben würden“, nennt der Minister ein Beispiel. Derzeit müssen viele Kommunen ihre Wärmenetzplanung fertigstellen, Rechenzentren könnten ihre Abwärme dann etwa für Haushalte zur Verfügung stellen.
Allerdings entstehen die dank Kühlung auch mit Lautstärke verbundenen Rechenzentren nicht immer an Orten mit dichter Siedlungsstruktur, sondern vor allem in der Nähe von Umspannwerken, um ihren enormen Stromhunger bedienen zu können, was weiteren Aufwand verursacht. Schneider will den Kommunen und ihren Bürgern die Ansiedlung trotzdem schmackhaft machen – und unterstützt das Vorhaben der Gewerbesteuer-Zerlegung, bei der nicht nur am Firmensitz, sondern auch am Rechenzentrumsstandort Gewerbesteuer anfällt.
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