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Thursday, October 1, 2026

Schnäppchenjäger-Plattform – Deindeal in Finanznot: Was passiert mit gekauften Gutscheinen?

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Darum geht es: Die Schnäppchen-Plattform Deindeal hat Geldprobleme und befindet sich seit dem 7. August in provisorischer Nachlassstundung. Unter Kontrolle eines Sachwalters hat Deindeal bis zum 7. Dezember Zeit, einen Sanierungsplan auszuarbeiten. Bis dahin kann die Plattform nicht betrieben werden. Kundinnen und Kunden, welche bereits vor längerer Zeit einen Gutschein für Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche oder einen Rundflug gekauft haben, erleben nun eine böse Überraschung: Anbieter weigern sich, die Gutscheine anzunehmen.

Gutscheine im Wert von 1000 Franken sollen futsch sein: Ein regelmässiger Deindeal-Kunde berichtet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso», dass er im Frühling mehrere Gutscheine für Hotelübernachtungen und einen Restaurantbesuch gekauft habe. Im Gesamtwert von rund 1000 Franken. Nun will er im Restaurant reservieren und bekommt die Antwort, dass man Deindeal-Gutscheine nicht mehr annehme.

Ich bin sehr enttäuscht, wie Deindeal mit seinen Kunden umgeht.

Er erkundigt sich auch bei den Hotels, für welche er Gutscheine hat und bekommt dieselbe Antwort. Er meldet sich daraufhin direkt bei Deindeal. Allerdings sei die Kundenhotline unbesetzt. «Ich bin sehr enttäuscht, wie Deindeal mit seinen Kunden umgeht», ärgert sich der Mann aus dem Kanton Freiburg. Ähnlich geht es einer Kundin aus dem Raum Luzern, welche ihre Herbstferien in einem Hotel gebucht hatte. Das Hotel habe ihre Reservation storniert. Begründung: die finanzielle Lage bei Deindeal. «Ich sehe einfach nicht ein, dass alles auf uns abgewälzt wird und wir uns das Geld ans Bein streichen sollen», kritisiert sie das Unternehmen. Schliesslich habe Deindeal das Geld von ihr erhalten.

So funktioniert die Schnäppchenplattform Deindeal: Grundsätzlich sieht sich die Plattform als Vermittlerin zwischen Kunden und Anbietern von Dienstleistungen. Wie es in den Geschäftsbedingungen von Deindeal heisst, kommt es beim Kauf eines Gutscheins direkt zu einem Kaufvertrag zwischen Kunden und Anbietern. Das Geld der Kunden geht an die Vermittlungsplattform Deindeal. Sobald der Gutschein eingelöst wird, erhält der Anbieter Geld von Deindeal.

Diese Rechte haben Konsumentinnen und Konsumenten: Laut den Geschäftsbedingungen von Deindeal kommt zwischen Kunden und Anbietern direkt ein Kaufvertrag zustande. Das sei entscheidend, sind sich Rechtsexperten der Konsumentenmagazine «Espresso», «Saldo» und «Beobachter» einig. Somit seien Anbieter in der Pflicht, ihren Teil des Vertrags einzuhalten und die bezahlte Dienstleistung zu erfüllen. Kundinnen und Kunden sollen sich mit diesem Argument wehren und sich nicht abwimmeln lassen, raten Experten. Auf der Internetseite von Deindeal finden Kunden zudem den Kontakt zum Sachwalter. Dort können Kunden ihre Ansprüche anmelden, wenn Anbieter Deindeal-Gutscheine nicht annehmen wollen.

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