Partnerschaftsgewalt: Täterarbeit kaum genutzt

Täterarbeit gilt als zentrales Mittel, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Allerdings wird sie selten genutzt, wie eine neue Jahresstatistik zeigt.
Foto: Bihlmayer Fotografie/imago
Täterarbeit im Kontext von häuslicher Gewalt wird in Deutschland kaum in Anspruch genommen. Das hat die am Montag veröffentlichte bundesweite Jahresstatistik 2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt (BAG TäHG) ergeben. Demnach haben lediglich 3 Prozent der polizeilich bekannten Gewalttäter in Paarbeziehungen eine Beratung aufgenommen.
„Die Ergebnisse zeigen: Gewaltprävention in Form von standardisierter Täterarbeit bleibt in Deutschland die Ausnahme“, heißt es in einer dazu veröffentlichten Pressemitteilung des Dachverbandes, der 86 Täterarbeitsorganisationen mit 118 Beratungsstandorten in Deutschland vertritt.
Die Einrichtungen waren 2025 mit 5.521 gewaltausübenden Personen in Kontakt. In 64 Prozent der Fälle habe eine Beratungsaufnahme stattgefunden, so die Mitteilung. Zum Vergleich: Die polizeiliche Kriminalstatistik zählt allein im Hellfeld 138.543 Tatverdächtige bei Gewalt in Paarbeziehungen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass 95 Prozent der Gewalttaten in Paarbeziehungen nicht angezeigt werden.
Als Täterarbeit werden Programme bezeichnet, in der sich häusliche Gewalttäter in spezialisierten Zentren mit ihrem eigenen Gewalthandeln auseinandersetzen. Dabei sollen sie lernen, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und die darunterliegenden Ursachen nachhaltig zu behandeln. In der Istanbul-Konvention zu Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird Täterarbeit in Artikel 16 als zentrales Präventionsinstrument benannt.
Kaum Inanspruchnahme von Behörden
21 Prozent der Klient:innen schlossen 2025 solche Programm ab, 35 Prozent waren zum Stichtag noch im Programm, 18 Prozent der gewalttätigen Personen brachen das Programm ab. Weitere wurden weitervermittelt oder wurden aus dem Programm ausgeschlossen.
Der größte Anteil der Klient:innen waren mit 36 Prozent dabei Personen, die sich selbst bei den Beratungsstellen gemeldet haben. Weitere 24 Prozent wurden durch das Jugendamt oder die Jugendhilfe vermittelt. Durch Behörden wie die Staatsanwaltschaft (7 Prozent), Polizei (6 Prozent), Strafgerichte (6 Prozent), Familiengerichte (5 Prozent) und Soziale Dienste der Justiz (4 Prozent) kommen hingegen nur wenige Menschen zu Täterarbeitsorganisationen.
Als Gründe für die insgesamt geringe Inanspruchnahme der Täterarbeit sieht der BAG TäHG fehlende Kapazitäten und ein fehlendes flächendeckendes Angebot. Auch gebe es bisher keine standardisierte Praxis der Zuweisung zu Täterprogrammen, so die Kritik. Täterarbeit als Teil des Gewaltschutzes dürfte jedoch in Zukunft präsenter werden: Im Mai hat der Bundestag eine Reform des Gewaltschutzgesetzes verabschiedet. Neben der elektronischen Fußfessel wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass Familiengerichte Tätern zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können.
Linda Conradi, Geschäftsleitung der BAG TäHG, begrüßte zwar die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Das setzt allerdings eine Beratungslandschaft voraus, die die gesetzlichen Neuerungen auch umsetzen kann“, sagt sie. Dafür brauche es aber eine öffentliche Finanzierung und die flächendeckende und barrierefreie Bereitstellung von Angeboten. „Davon“, so Conradi, „sind wir aktuell noch meilenweit entfernt.“
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