Tote Obdachlose in Hamburg: Der rot-grüne Senat filtert künftig die Zahlen

Hamburg zählt künftig nur tote Obdachlose im öffentlichen Raum. Leute, die in Kliniken oder Hilfseinrichtungen sterben, fallen aus der Statistik.
Viel Ärger hat Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich für die verschärften Regeln im Winternotprogramm eingehandelt. Weil künftig alle Hilfesuchenden dort nach der dritten Nacht ihre Identität preisgeben sollen, fürchten sogar die Jusos und einige Grüne, dass obdachlose Menschen abgeschreckt werden und es mehr Tote gibt. Doch entsprechende Zahlen werden künftig nur noch von der Sozialsenatorin veröffentlicht.
Schlotzhauer stellte dies im NDR-„Hamburg Journal“ als Verbesserung dar. „Wir haben erstmals belastbare Zahlen“, sagte sie. Denn die bisherigen Zahlen hätten sich aus unterschiedlichen Quellen gespeist. Doch es waren vor allem politisch brisante Zahlen.
Allein in der Zeit vom 1. bis zum 23. Januar starben nach Auskunft von Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg 15 Menschen ohne festen Wohnsitz. Und das setzte die für das Winternotprogramm verantwortliche Senatorin gehörig unter Druck. Denn auch bei Minusgraden mussten die Menschen tagsüber raus in die Kälte. Und 117 EU-Ausländer ohne Sozialleistungsanspruch wurden an eine „Wärmestube“ ohne Betten verwiesen.
Als der Winter vorbei war, kündigte Schlotzhauer im Sozialausschuss an, dass es eine „standardisierte Berichterstattung“ geben soll. Nur noch ihre Behörde gibt Auskunft. Diese neue Erhebung findet sich nun auf deren Homepage und wird im Winter monatlich aktualisiert. Doch es ist eine gefilterte Zählweise. Von jenen 15 Toten aus dem Januar sind vier in einem Krankenhaus und vier in einer Notunterkunft gestorben. Die zählen nach neuen „Definition“ nicht mehr mit.
Kein Gesamtüberblick mehr
Regelmäßig erfasst werden jetzt nur noch die Toten, die ohne festen Wohnsitz im öffentlichen Raum gefunden und von der Staatsanwaltschaft zur Rechtsmedizin überführt werden, teilt Sozialbehördensprecher Wolfgang Arnhold mit. Ziel sei zu ermitteln, wie viele von ihnen keine Unterbringung im Hilfesystem in Anspruch genommen hatten und somit den Risiken der Straße ausgesetzt waren. „Eine vollständige Erfassung aller Todesfälle obdachloser Menschen ist damit ausdrücklich nicht verbunden“, schreibt Arnhold.
An dieser Zählweise gibt es Kritik, zum Beispiel von Jörn Sturm, dem Geschäftsführer des Magazins Hinz&Kunzt. Es könne nicht sein, dass jemand, der von einem Krankenwagen todkrank eingesammelt wird und dann im Krankenhaus stirbt, nicht als verstorbener Obdachloser gezählt wird, sagte er dem NDR.
Im „Hamburg Journal“ mit dieser Kritik konfrontiert, sagte Senatorin Schlotzhauer: „Das ist so. Das ist die neue, vom Institut für Rechtsmedizin vorgeschlagene Statistik.“ Doch natürlich werde es weiter schriftliche Anfragen von Abgeordneten geben. Dann würden Zahlen der Krankenhäuser auch veröffentlicht, sofern diese sie erfassten.
Die Linken-Abgeordnete Olga Fritzsche sagt: „Ich halte diese neue Zählweise für Quatsch. Ich sehe hier keine Verbesserung.“ Aber sie werde die Senatorin beim Wort nehmen und erneut nach diesen Zahlen fragen. Die frühere Linken-Abgeordnete Stephanie Rose hatte zum Beispiel im Mai 2022 in einer Anfrage den Hamburger Senat gefragt, wie viele Menschen ohne festen Wohnsitz im Winter 2021 in den Hamburgs Krankenhäusern starben, und die präzise Antwort erhalten, dass diese 11 solcher Todesfälle statisch erfassten.
Der CDU-Sozialpolitiker Andreas Grutzeck stellte jetzt im Oktober die gleiche Frage für das bisherige Jahr 2026. Doch diesmal stellt sich der Senat stur. Als Antwort nennt er nur die kleinen, nach seiner neuen Definition gesammelten Zahlen, und lässt die in Kliniken Verstorbenen weg.
Die Linksfraktion will in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft beantragen, dass die Pflicht, nach drei Tagen den Namen zu nennen und sich beraten zu lassen, wieder aufgehoben wird
Gefragt, ob diese Antwort jetzt gängige Praxis wird, erklärt Arnhold: „Das lässt sich nicht pauschal vorhersagen.“ Für solche Todesfälle in Krankenhäusern gebe es keine vollständige Datengrundlage, da Krankenhäuser nicht dazu verpflichtet seien.
Doch auch die Pressestellen anderer Behörden verweisen beim Thema tote Obdachlose jetzt strikt an die Sozialbehörde. Es wird also schwierig, an andere als deren Zahlen zu kommen. Andreas Grutzeck gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden. „Vor dem Hintergrund, dass die Behörde sagt, wir könnten ja Anfragen stellen, ist das ein Hohn“, sagt er. „Die Sozialbehörde hat es in der Hand, sich über das Institut für Rechtsmedizin diese Zahlen zu besorgen und rauszugeben.“
Auch Olga Fritzsche sagt, sie verstehe nicht, warum der Senat die früher veröffentlichten Daten nicht mehr nennen möchte.
Ihre Linksfraktion will in der nächsten Bürgerschaftssitzung beantragen, dass die Pflicht, nach drei Tagen den Namen zu nennen und sich beraten zu lassen, wieder aufgehoben wird. Unterstützung findet sie bei den Jusos. „Wenn die Sozialbehörde grundlegenden Erfrierungsschutz an Bedingungen wie verpflichtende Sozialberatung knüpft, dann gefährdet sie Menschenleben“, warnt deren Vorsitzende Janne Roehsler.
Mit Kathrin Warnecke sprach sich sogar eine grüne Bürgerschaftsabgeordnete gegen die Zwangsberatung aus. Menschen könnten aus Angst das Winternotprogramm meiden, sagte sie auf Instagram.
Die so in die Kritik geratene Behörde teilte am Donnerstag noch mit, dass es eine Verweisung aus dem Winternotprogramm an die Wärmestube bei fehlender Mitwirkung schon bisher gegeben habe. Die Mitarbeitenden würden auch künftig die Lage der Betroffenen berücksichtigten. Menschen, die erst Vertrauen gewinnen müssten, könne man mehr Zeit einräumen. Verwiesen werde „nicht automatisch, sondern nach Abwägung im Einzelfall“, schreibt Sprecher Arnhold. „Der Schutz vor Kälte bleibt gewährleistet.“
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