Kinderschutz – Waadt sagt Ja zu Register für Erziehungskräfte mit Berufsverbot

- Ein Fall in einer Waadtländer Krippe wirft Fragen zu den Kontrollmechanismen in Betreuungseinrichtungen auf.
- Eine Motion fordert deshalb eine schwarze Liste für auffällig gewordene Erziehungskräfte.
- Das Waadtländer Parlament hat diese Motion Anfang der Woche einstimmig angenommen.
Die Motion des Grossrats Yannick Maury fordert die Schaffung eines Registers für Personen, denen die Arbeit in der frühkindlichen Betreuung untersagt wurde. Die Motion wurde bereits im Vorfeld durch rund sechzig Unterschriften aus allen politischen Lagern unterstützt.
Das Ziel des Registers ist nicht nur die Erfassung dieser Personen, sondern vor allem zu verhindern, dass sie ein Tätigkeitsverbot durch einen Wechsel des Arbeitgebers oder des Kantons umgehen können, wie Yannick Maury erklärt.
Auf Bundesebene wurde im Juni letzten Jahres eine Motion gleicher Art eingereicht, die die Schaffung einer nationalen «schwarzen Liste» gegen sexuellen Missbrauch in der familienergänzenden Betreuung fordert. Der Bundesrat empfiehlt jedoch deren Ablehnung und ist überzeugt, dass ein umfassenderer Bericht über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen abgewartet werden sollte, der bis Ende 2027 erwartet wird.
Die Grossrätin Joëlle Minacci hat ihrerseits der Waadtländer Regierung vorgeschlagen, über eine Erweiterung der Motion und damit ihres künftigen Projekts auf die familienergänzende Betreuung nachzudenken. Staatsrätin Nuria Gorrite erklärte, dass die Regierung diese Motion befürworte, und dankte den Unterzeichnenden.
Sie sprach sich auch für die Ausweitung auf einen Schutz aller Kinder und nicht nur auf die Tagesbetreuung aus. «Eine kantonale Ausweitung ist gut, aber eine bundesweite ist am besten, denn die Pädokriminalität macht nicht vor Kantonsgrenzen halt», betonte sie.
Der Staatsrat hat eine Frist von einem Jahr, um einen konkreten Vorschlag zu machen und einen Gesetzestext vorzubereiten.
Journalist Yoan Rithner zur Tragweite des Waadtländer Entscheids:
In Saint-Sulpice (VD) hat die Verhaftung eines Erziehers, der verdächtigt wird, ein Kleinkind unsittlich berührt zu haben, die Fragen zu den Kontrollmechanismen in Betreuungseinrichtungen neu entfacht.
Das Beunruhigende an dem Fall: Die US-Behörden hatten den Erzieher der Schweizer Bundespolizei wegen verdächtiger Aktivitäten im Internet gemeldet. Diese Information aus den USA hatte bei der Staatsanwaltschaft Nordwaadt Anfang 2025 zu einer Nichteintretensverfügung geführt: Die Meldung wurde nicht weiter überprüft.
Die Mutter des Kleinkinds aus Saint-Sulpice (VD) sagt auf Anfrage gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS): «Die schwarze Liste sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Jede Person mit einer Vorgeschichte muss gemeldet werden. In unserem Fall ist es nicht das Trauma einer einzelnen Person, es ist eine Familie, die traumatisiert ist.»
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