Bundestag stimmt für Strafverschärfung: Tropfen als Waffe

Die meisten riecht man nicht, man schmeckt sie nicht: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird künftig härter bestraft. Das Strafmaß wird auf fünf Jahre erhöht.
Foto: Christian Thiele/dpa
Pass auf dein Glas auf, trink nur aus geschlossenen Flaschen und nimm niemals Getränke von Fremden an: Spätestens der Fall Gisèle Pelicot hat gezeigt, dass diese altbekannten Tipps nicht vor K.-o.-Tropfen und einem möglicherweise folgenden sexuellen Übergriff schützen.
In einem Schritt hin zum besseren Schutz für Frauen hat der Bundestag am Freitag beschlossen, dass das Verabreichen von K.-o.-Tropfen oder ähnlichen Mitteln zur anschließenden Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder Raub strafrechtlich als gefährliches „Mittel“ mit gefährlichen Werkzeugen wie etwa einem Messer gleichzusetzen ist. Damit wird eine gesetzliche Lücke geschlossen und das Mindeststrafmaß für Täter*innen von bisher mindestens drei auf mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht.
Für Betroffene mache es keinen Unterschied, ob die eigene Wehrlosigkeit durch Gewalt oder K.-o.-Tropfen erlangt wurde, sagt die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl vor der Abstimmung und macht sich damit stark für die Änderung. Eine solche Form der Wehrlosigkeit zu erzeugen bezeichnet auch Carmen Wege von der SPD als heimtückisch und widerwärtig. Die nun beschlossene Gesetzesform solle ein klares Signal an potenzielle Täter*innen senden: „Ein Tropfen, 5 Jahre!“
Mit dem Beschluss reagiert der Bundestag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Damals wurde entschieden, dass K.-o-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug gelten können, da keine „unmittelbare Einwirkung von außen“ vorliege. Immerhin habe das Opfer die Substanz selbstständig, wenn auch unwissentlich zu sich genommen, so die Begründung.
Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf aus dem Haus von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind nun auch zeitlich gestreckte Geschehensabläufe abgedeckt. Hintergrund ist die Auffassung der Bundesregierung, die Gewaltausübung beginne bereits mit der Verabreichung der Substanz.
Opposition sieht Verbesserungsbedarf
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke angenommen, nur die AfD enthielt sich. Die Rechtsaußenpartei ist der Ansicht, es gäbe keine Strafbarkeitslücke, der Opferschutz würde durch das Gesetz nicht verbessert. Sowieso seien die Zahlen der unter K.-o-Tropfen missbrauchten Opfer auf die Zuwanderung seit 2015 zurückzuführen, lenkte die AfD vom Thema weg.
Mehrheitlich lehnte der Bundestag außerdem zwei Entschließungsanträge von Grünen und Linkspartei sowie einen Änderungsantrag der Grünen ab. Die Anträge beabsichtigten unter anderem, den bestehenden Strukturdefiziten durch den Ausbau von vertraulicher Spurensicherung und Hilfsangeboten, der bundesweiten Erfassung von Fallzahlen, Forschungsförderung und Aufklärungskampagnen entgegenzuarbeiten.
Die Grünen kritisieren, dass die Politik den gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherhinke. An den strukturellen Defiziten und der sexistischen Haltung in der Gesellschaft ändere die nun beschlossene Gesetzesverschärfung nichts.
Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu zeigt sich dagegen zufrieden mit der beschlossenen Reform. „Wir Frauen haben gelernt, auf unsere Gläser aufzupassen, und jetzt werden die Täter lernen, wie die Härte unseres Rechtsstaats aussieht“, sagt Ataoğlu.
Gefährlich heimtückische Mittel
Aktuell gibt es nur wenig empirisches Wissen zu K.-o-Tropfen. Das liegt auch daran, dass diese nur kurze Zeit im Blut nachweisbar sind. Die Symptome der psychoaktiven Substanzen, die unter dem Begriff „K.-o-Tropfen“ zusammengefasst werden, reichen von Schwindel, Müdigkeit und Erinnerungslücken bis hin zur Bewusstlosigkeit. Durch die Geruchs- und Geschmacklosigkeit vieler Mittel merken Betroffene meist nicht einmal, dass ihnen etwas ins Getränk getan wurde und was danach mit ihnen passiert.
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