Neues Sprachengesetz – Freiburg setzt ein Zeichen für die Zweisprachigkeit

- Das Freiburger Kantonsparlament hat ein Gesetz über die Zweisprachigkeit verabschiedet.
- Es ermöglicht rund einem Dutzend Gemeinden, Französisch und Deutsch als Amtssprachen einzuführen.
- Auf Kritik stossen die damit verbundenen Kosten.
Das Gesetz über die Amtssprachen und die Förderung der Zweisprachigkeit ist am Donnerstag im Freiburger Grossen Rat mit 79 gegen 19 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen worden. Zuvor hatte das Kantonsparlament zwischen September und Oktober mehrmals intensiv darüber debattiert.
Künftig kann eine Gemeinde Französisch und Deutsch als Amtssprachen haben, wenn sie an der Sprachgrenze liegt und der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner, die die zweite Sprache sprechen, seit 25 Jahren mindestens zehn Prozent beträgt.
Mehrere Änderungsanträge
Viel zu reden gab es unter anderem über die Höhe der finanziellen Starthilfe für Gemeinden, die sich für zwei Amtssprachen entscheiden. Der Betrag wurde auf 6,6 Millionen Franken festgelegt, mit 150'000 Franken als Grundbetrag und 75 Franken pro Kopf der Bevölkerung.
Ein weiterer umstrittener Punkt war die Schwelle, ab der von einer «bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit» gesprochen werden kann.
Der Mitte-Abgeordnete Bernhard Altermatt betonte, 95 Prozent der 120 Freiburger Gemeinden seien nicht vom neuen Gesetz betroffen und bei höchstens einer oder zwei der 10 bis 12 potenziell infrage kommenden Gemeinden sei es realistisch, dass sie zweisprachig würden. Sechs dieser Gemeinden befinden sich im zweisprachigen Seebezirk.
Finanzielle Befürchtungen
Das Projekt weckt finanzielle Befürchtungen bei einigen Gemeindepräsidenten, insbesondere in Cressier. Die Gemeinde werde «etwa 110'000 Franken vom Kanton erhalten, um dieses Gesetz umzusetzen», sagte ihr Gemeindepräsident, Marc Andrey, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). «Das ist nicht genug, denn es gibt viele andere langfristige Kosten, die wir mit diesem Betrag nicht werden decken können.»
Und er fügte hinzu: «Es wird zusätzliches Personal benötigt, um die Dokumente zu übersetzen und die alltäglichen Anfragen zu erfüllen.»
Ausnahmen für zwei Gemeinden
Die rund ein Dutzend Gemeinden, die die Kriterien für die Einführung von zwei Amtssprachen erfüllen, zählen 68'000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei insgesamt 350'000 im ganzen Kanton.
Bevor eine Gemeinde zwei Amtssprachen einführen kann, muss sie eine Volksabstimmung darüber durchführen. Ausgenommen davon sind die Gemeinden Courgevaux und Courtepin im Seebezirk, wo es seit Jahrzehnten zwei Amtssprachen gibt. Sie können diese ohne Volksabstimmung beibehalten.
Die deutschsprachige Minderheit macht gut ein Viertel der Freiburger Bevölkerung aus. Der Anteil ist seit Jahren leicht rückläufig. Gegen das neue Gesetz kann noch das Referendum ergriffen werden.
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