Verträge bei Todesfall – «Muss ich den Pflegedienst nach dem Tod des Vaters weiterzahlen?»

Der Vater eines Mannes aus Basel wurde in den letzten beiden Jahren zu Hause durch eine Angestellte eines 24‑Stunden-Pflegedienstes betreut. Im Juli verstarb der Senior, seine Wohnung wurde noch im selben Monat geräumt. Dennoch verlangt der Pflegedienst das Honorar noch einen weiteren Monat. Der Sohn des Verstorbenen empfindet diese Forderung als unfair, denn die Betreuungsperson sei schon wenige Tage nach dem Tod seines Vaters an einem anderen Ort eingesetzt worden.
Gabriela Baumgartner
Rechtsexpertin
Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumentensendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.
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Was gilt bei Verträgen, wenn jemand stirbt?
Durch den Tod einer Person werden laufende Verträge nicht aufgelöst. Die Rechte und Verpflichtungen aus diesen Verträgen gehen an die Erbinnen und Erben der verstorbenen Person über. Das heisst, Erben müssen den Verpflichtungen aus diesen Verträgen nachkommen und diese Verträge kündigen. Bei Mietverträgen haben die Erben das Recht, die Wohnung mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten ordentlichen Termin zu kündigen – auch wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Bei Krankenkassen gilt, dass die Prämie nur bis zum Todestag geschuldet ist. Zu viel bezahlte Prämien muss die Kasse zurückerstatten.
Was gilt bei Verträgen mit Pflegediensten?
Verträge zwischen Konsumentinnen und Konsumenten mit Pflegediensten sind gesetzlich nicht geregelt. Sie werden jedoch kontrolliert: Pflegedienste, die Pflegekräfte anstellen und diese bei Konsumentinnen und Konsumenten einsetzt, benötigen eine Bewilligung des Kantons und des Staatssekretariats für Wirtschaft. Letzteres überprüft die Verträge dieser Organisationen und beurteilt, ob die Kündigungsfristen zulässig sind.
Ist eine Kündigungsfrist von einem Monat nach einem Todesfall zulässig?
Da Verträge mit dem Tod einer Person nicht hinfällig werden, sondern auf deren Erben übergehen, sind diese an die vertraglichen Kündigungsfristen gebunden. Im vorliegenden Fall ist vertraglich vereinbart, dass der Vertrag auf das Ende des nächsten Monats gekündigt werden kann. Der Sohn muss den Vertrag deshalb kündigen und den Pflegedienst bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen. Erben können aber mit der Organisation eine vorzeitige Auflösung verhandeln. Eine Reduktion des vereinbarten Honorars wäre zum Beispiel dann angezeigt, wenn eine Person an einem Monatsanfang verstirbt oder wenn die Pflegekraft von der Organisation rasch wieder an einem neuen Ort eingesetzt werden kann.
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