Unternehmen ab 10.000 Einheiten: Linke, Grüne und SPD wollen Wohnungen vergesellschaften

Unternehmen ab 10.000 EinheitenLinke, Grüne und SPD wollen Wohnungen vergesellschaften
17.10.2026, 17:43 Uhr

Wohnraum war eines der zentralen Themen im Wahlkampf und die Linke hatte mit dem versprechen nach Enteignungen gepunktet. In den Sondierungsverhandlungen einigt sie sich mit SPD und Grünen nun auf Vergesellschaftungen und eine Preisobergrenze.
Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände angehen. Das geht aus dem gemeinsamen Sondierungspapier hervor, das Politiker der Parteien nach Abschluss ihrer Vorgespräche vorstellten. Demnach sollen private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Berlin auf diese Weise gegen eine Entschädigung enteignet werden. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften sie dabei behalten - eine Vergesellschaftung würde erst bei den übrigen Wohnungen in ihrem Besitz greifen. SPD-Chef Steffen Krach hatte sich bislang gegen Enteignungen ausgesprochen.
Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure blieben den Plänen zufolge von einer Vergesellschaftung ausgenommen. Vergesellschaftet werden sollen aber nur Wohnungen, die vor 2021 entstanden sind. Für die Vergesellschaftungen sollen maximal 16 Milliarden Euro bereitgestellt werden, unter der Maßgabe, "dass die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird". Ein entsprechendes Gesetz soll Mitte 2028 verabschiedet werden und ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten. Mit Blick auf die Mieter heißt es, dass "die durchschnittliche Eingangsmiete" für die betroffenen Wohnungen "nicht höher liegen" soll "als die durchschnittliche Miete in der bisherigen Eigentümergesellschaft zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung".
Grundlage für das bundesweit einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden." In dem Sondierungspapier werden Enteignungen nach Artikel 14 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Darin heißt es: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt."
Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung an
Der Wohnungskonzern Vonovia besitzt in Berlin laut seinem Halbjahresbericht mehr als 138.000 Wohnungen. Den Verkehrswert beziffert das Unternehmen mit 23,5 Milliarden Euro.
Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte erst am Vortag bei t-online ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum angekündigt. Dieses solle "so schnell es geht" kommen. "Wir als SPD sagen: Wir brauchen mehr Wohnungen und auch bessere Spielregeln auf dem Wohnungsmarkt." Mieter müssten geschützt werden, "aber auch Investitionen", sagte sie. Eine Vergesellschaftung schaffe keine einzige Wohnung. Gleichzeitig lägen die Kosten zur Entschädigung von Wohnungskonzernen "bei einem zweistelligen Milliardenbetrag". Mit dem Geld "könnte man ganze Stadtteile bauen".
Darüber hinaus wollen die drei Parteien in der Hauptstadt "das größte Neubauprogramm für bezahlbares Wohnen im kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Segment seit der Wiedervereinigung" auflegen. Konkret will man "von 2026 bis 2031 100.000 Baugenehmigungen erreichen, diese sollen in 100.000 neue Wohnungen münden". Laut Statistischem Landesamt wurden in diesem Jahr bis einschließlich August knapp 10.800 Genehmigungen erteilt. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen und "gemeinwohlorientierte Akteure" sollen mindestens die Hälfte des Neubaus stemmen. Dazu soll ein öffentliches Wohnungsbauprogramm initiiert werden. Zudem soll Engagement privater Bauherren unterstützt werden.
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