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Tuesday, November 3, 2026

Nachteil für Batteriespeicher: Nur Gaskraftwerke erhalten staatliche Förderung

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Nachteil für BatteriespeicherNur Gaskraftwerke erhalten staatliche Förderung

03.11.2026, 13:44 Uhr

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Auch Projekte, bei denen bisherige Braunkohlekraftwerke durch Gasanlagen ersetzt werden sollen, wurden für die Förderung ausgewählt. (Foto: picture alliance / Jochen Tack)

Neue Gaskraftwerke sollen beim Kohleausstieg helfen und bei sogenannten "Dunkelflauten" einspringen. Nun stehen elf Projekte fest, die das Bundeswirtschaftsministerium fördert. Die Kosten sollen auf alle Stromverbraucher umgelegt werden - wie teuer es am Ende wird, ist noch offen.

Alle Zuschläge in der ersten Ausschreibung für sogenannte Langzeitkapazitäten sind an Gaskraftwerke gegangen. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche mit. Batteriespeicher hätten sich im Wettbewerb nicht durchsetzen können, so das Ministerium. Reiche bezeichnete die erste Ausschreibungsrunde als großen Erfolg. "Damit sichern wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren und den Kohleausstieg ab", erklärte die CDU-Politikerin. Im Vorfeld hatte es viel Kritik an den Ausschreibungskriterien gegeben, die Batteriespeicher benachteiligten.

Die neuen Kraftwerke sollen spätestens ab 2031 einspringen, wenn Wind und Sonne nicht genügend Strom liefern. Sie erhalten dann 15 Jahre lang Geld dafür, dass sie sogenannte Erzeugungskapazität bereithalten. Vier der nun ausgewählten Gaskraftwerke liegen in Brandenburg, drei in Nordrhein-Westfalen, zwei in Sachsen, eins in Bayern und eins in Baden-Württemberg.

Drei der elf Zuschläge gingen an RWE, sechs an den ostdeutschen Braunkohlekonzern Leag, einer an dessen Tochter Gaskraftwerk Leipheim und einer an die Stadtwerke Karlsruhe. Damit zeigt sich eine starke Konzentration auf die zwei großen Energiekonzerne RWE und Leag. Ein Punkt, vor dem das Bundeskartellamt bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr gewarnt hatte. Demnach bevorzuge das Regelwerk für die Vergabe etablierte Anbieter.

Stromverbraucher sollen Kosten tragen

Nach Angaben des Ministeriums entfallen rund zwei Gigawatt auf moderne Gas- und Dampfturbinenkraftwerke und rund drei Gigawatt auf andere Technologien wie Gasturbinen und Gasmotoren. Darunter seien auch Projekte, bei denen bisherige Braunkohlekraftwerke durch Gasanlagen ersetzt werden sollen. Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen. Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann aber "klimaneutral" mit Wasserstoff laufen.

Insgesamt wurden 5160 Megawatt Kapazität bezuschlagt. Im Schnitt lag der Zuschlagswert den Angaben zufolge bei 155.296 Euro je Megawattstunde - und damit deutlich unter dem angedachten Höchstpreis von 244.000 Euro. Daraus ergeben sich für diese elf Kraftwerksprojekte jährliche Kosten von gut 800 Millionen Euro. Die Kosten sollen durch eine neue Umlage von allen Stromverbrauchern getragen werden. Um wie viel der Strom dann teurer wird, ist noch offen.

Batteriespeicher hatten sich ebenfalls beworben, erhielten aber keinen Zuschlag. Sie konnten sich nach Darstellung des Ministeriums im Preiswettbewerb nicht durchsetzen. Das Problem liegt aber auch woanders: Die Ausschreibung verlangte Anlagen, die mindestens zehn Stunden ununterbrochen Strom liefern können, dann maximal drei Stunden Lieferunterbrechungen haben dürfen und schließlich weitere zehn Stunden ununterbrochen Strom liefern können sollen. Das ist bei Batteriespeichern schwierig. Diese Vorgabe hatte bereits im Vorfeld Kritik ausgelöst. Das Bundeskartellamt monierte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr, dass das Gesetz Batterieprojekte faktisch von der Förderung ausschließe.

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