Rentner mit Staatsgeheimnissen: Der Fall Hanning könnte fataler nicht sein

Rentner mit StaatsgeheimnissenDer Fall Hanning könnte fataler nicht sein

Mit August Hanning steht ein ehemals oberster Spion Deutschlands im Verdacht, seit Jahren Staatsgeheimnisse an interessierte Mächte zu verticken. Das geht nur mit Quellen, die sehr gierig oder sehr naiv sind. Beides schlimm, beides muss bekämpft werden, und zwar sofort.
Das Leben als Rentner lässt sich individuell gestalten. Plötzlich ist so schön viel Zeit da - für Sport, Ehrenamt, Gemüsegarten und die Enkel. Pensionär August Hanning entwickelte nach dem Ausscheiden aus seinem Amt als BND-Chef das intensive Hobby, sich mit Vertretern der Bundesregierung oder Mitarbeitern des Nachrichtendienstes zum Plaudern zu treffen. Hier ein Telefonat, dort aß man gemeinsam zu Abend. Die Häufigkeit solcher Zusammenkünfte ist noch nicht öffentlich dargestellt worden. Doch allein die bekannten Termine lassen darauf schließen, dass Hanning über Jahre ein sehr regelmäßiges Muster verfolgt hat.
Als Abgeordnete der Linken im Sommer 2022 diesbezüglich im Parlament nachfragten, gab die Bundesregierung wie folgt Auskunft.
Unter anderem traf Hanning Mitte September 2017 einen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes zum Gespräch.
Einen Monat später, im Oktober 2017, war er donnerstags mit Jens Spahn verabredet, damals Staatssekretär im Finanzministerium.
Am Donnerstag der Woche darauf kam er mit einem Staatssekretär aus dem Innenministerium zusammen.
Diesen Innenstaatssekretär traf Hanning auch im August und im Oktober 2018, im August 2019, im Januar 2020, im April 2021 und im Juni desselben Jahres, teilweise mit weiteren Gesprächspartnern.
Aus der Antwort der Bundesregierung ging schon 2022 komprimiert hervor, wie rege Rentner Hanning den Kontakt zu hochrangigen Vertretern von Ministerien pflegte. Offenbar niemand innerhalb des Apparats hielt das für bemerkenswert und womöglich problematisch. Auch nicht angesichts der damals schon bekannten Tatsache, dass der Ex-Spitzenspion seit seinem Karriereende in mehreren Berater- und Sicherheitsfirmen tätig war. Diese warben offen mit seiner Vergangenheit als “renommierter Staatsbediensteter” und fielen zum Teil mit dubiosen Geschäftspraktiken auf, worüber unter anderem der "Stern" bereits zwei Jahre zuvor, im Jahr 2020, berichtet hatte.
Anders als Hannings ehemaliger Büroleiter steht keiner der von der Bundesregierung aufgelisteten Gesprächspartner bislang im Verdacht, dem ehemaligen BND-Chef vertrauliche bis streng geheime Informationen zugespielt zu haben. Die Kirche bleibt erstmal im Dorf. Doch das jetzt bereits erreichte Ausmaß dieses mutmaßlichen Falls von landesverräterischer Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchtem Landesverrat lässt befürchten, dass seine Gesprächspartner - ausnahmslos Menschen in hohen Ämtern und mit Zugriff auf viel Vertrauliches - in einer Arglosigkeit unterwegs waren, die dem Risiko des Informationsmissbrauchs keinerlei Rechnung trägt.
Nun lässt es sich wohl schwerlich gesetzlich verbieten, dass Bedienstete einer Bundesbehörde, auch wenn diese vorwiegend mit Geheimnissen arbeitet, ehemalige Kollegen auf einen Kaffee treffen. Hier muss ein Wandel in der Wahrnehmung stattfinden, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sensibilisiert werden, um ein Misstrauen zu entwickeln, das sich auch gegen ehemals hochrangige Beamte richten muss: Findet hier noch ein fachlicher Austausch statt oder geht es um das Abschöpfen von Einschätzungen oder gar Informationen?
Keine Beschränkung für Ex-Spione
Was sich hingegen sehr wohl verbieten lässt, ist ein auf die Amtszeit folgendes berufliches Engagement mit einem direkten Bezug zur vorherigen Amtstätigkeit und dem Risiko, dass dafür Insiderwissen und Kontakte verwendet werden. Solcher Art berufliche Orientierung kann etwa bei Bundesministerinnen oder Staatssekretären bis zu 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt noch untersagt werden. Für Ex-Spione wie Hanning hingegen gilt bislang keinerlei Beschränkung.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass selbst 18 Monate für eine berufliche Karriere wie die eines BND-Präsidenten keine lange Zeitspanne sind. Organisationen wie Transparency International, die diese Zeitspanne gern verlängert sähen, erhalten durch den Fall Hanning ein gewichtiges Argument an die Hand. Die Beschränkung sollte für hochrangige Regierungsvertreter ausgedehnt und muss für hochrangige Behördenvertreter mit Zugang zu sensiblen Informationen schnellstmöglich eingerichtet werden.
In welchem Ausmaß die Geheimnisse, die Rentner Hanning womöglich an Kontaktpersonen ausländischer Geheimdienste vertickt hat, Deutschland bereits seit Jahren geschadet haben und noch schaden, lässt sich noch nicht abschätzen. Wie sehr insbesondere durch den mutmaßlichen Verrat von Erkenntnissen befreundeter Dienste das internationale Vertrauen in Deutschlands Integrität durch den Fall Hanning erschüttert wird - ebenfalls noch nicht abschätzbar. Wie dieser Inlandsspionagefall das Vertrauen der eigenen Bevölkerung in die Fähigkeiten der eigenen Staatsorgane zersetzt - schauen wir mal.
Mutmaßliche Spionage und Landesverrat durch einen Ex-Geheimdienstchef - das klingt nicht nur auf den ersten Blick nach Super-Gau, das bleibt auch nach Einsicht in die Details einer. Von Gesetzes wegen alles zu tun, was möglich ist und zur Verfügung steht, um solch ein Desaster für die Zukunft zu verhindern, muss jetzt selbstverständlich sein. Für den BND wird es nun deutlich schwieriger, in der Diskussion um das geplante neue Dienste-Gesetz auf die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse zu pochen. Angesichts der realen Bedrohungslage, die tatsächlich eine agilere, schnellere und wirkmächtigere Spionageabwehr verlangt, könnte der Fall Hanning fataler nicht sein.
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