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Sunday, October 4, 2026

Politisches Gender Gap: Packt sie beim Geld!

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In Sachsen-Anhalt liegt der Frauenanteil im Parlament nur bei 22 Prozent. Anderswo ist es ähnlich. Doch es gibt effektive Wege, für Parität zu sorgen.

D as Grundgesetz ist hier sehr eindeutig. In Artikel 3 steht nicht nur seit 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, sondern direkt darauf folgt noch ein 1994 eingefügtes Handlungsgebot: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Ergänzung war dabei eine Folge des Einigungsprozesses mit der DDR, bei dem auch Verfassungsanpassungen vereinbart wurden.

Im politisch-parlamentarischen Raum aber stagniert die Gleichstellung. Der Frauenanteil in Bundestag und Landtagen verharrt seit Längerem bei etwa einem Drittel, obwohl eine Mehrzahl der Wahlberechtigten weiblich ist. Zu beobachten sind sogar immer wieder Rückschritte. So sank im neu gewählten Landtag von Sachsen-Anhalt der Frauenanteil bei den Abgeordneten von schon niedrigen 28 Prozent auf nur noch 22 Prozent. Aber auch vorher gab es gerade im Osten bei Landtagswahlen Rückschritte in der weiblichen Repräsentanz.

Das sachsen-anhaltische Ergebnis ist natürlich vor allem der AfD zu verdanken, die es schaffte, unter ihren 39 Gewählten ganze zwei Frauen zu platzieren. Macht gute 5 Prozent Frauenanteil. Aber auch die CDU erreicht dort nur 13 Prozent. Und bevor Sachsen-Anhalt jetzt die rote Laterne beim Frauenanteil in einem Landesparlament übernahm, trug sie das seit Ewigkeiten konservativ regierte Bayern.

Oft wird argumentiert, es käme nur auf die politischen Positionen an und nicht darauf, ob ein Mann oder eine Frau sie vertritt. Die empirische Politikwissenschaft sagt da etwas anderes. Mehr Frauen in Parlamenten heißt meistens auch, dass Themen, die Frauen besonders betreffen, wie Sorgearbeit, Gewalt gegen Frauen oder weibliche Gesundheit, mehr Bedeutung zugemessen wird.

Alternativen zu einer Quotierung der Wahllisten

Ein gutes historisches Beispiel für eine positive Wirkung von Frauen in politischen Institutionen ist Rita Süssmuth. Obwohl sie der CDU angehörte, schaffte sie es, als katholische Feministin mit viel Beharrlichkeit geschlechter- und sexualpolitisch progressive Ansätze auch im konservativen Lager zu verankern.

Da sich der weiter bestehende politische Gender Gap ebenso wenig wie der wirtschaftliche von selbst erledigt, wurden Gegenmaßnahmen diskutiert – und auch in Form von Gesetzesvorhaben und Wahleinsprüchen. Aber eine Quotierung von Wahllisten, das naheliegende Instrument, ist bisher immer an juristischen Einwänden gescheitert. Es ging bis zum Bundesverfassungsgericht, das der Gestaltungsfreiheit der Parteien einen hohen Rang zumaß, aber gleichzeitig dem Gesetzgeber breiten Gestaltungsspielraum für eine Umsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes zugestand.

Deshalb ist es gerade nach dem Ergebnis von Sachsen-Anhalt, als Exempel ähnlicher Entwicklungen anderswo, angebracht, noch einmal neu über mögliche Politikoptionen nachzudenken. Es sollten Alternativen in den Blick genommen werden, in denen das relativ starre Instrument fester Quoten durch ein flexibleres Verfahren ersetzt werden könnte.

Eine solche Reorientierung würde auch zum Muster in der öffentlichen Meinungsbildung passen. Beim Thema Gleichstellung ist Deutschland ziemlich gespalten. Eine aktuelle Umfrage ergab, dass etwa genauso viele Befragte der Auffassung waren, dass dafür genug getan werde, wie dass da noch Aufgaben warteten. Aber die Anzahl der mit der Situation Zufriedenen hat gegenüber der Umfrage einige Jahre zuvor doch zugenommen.

Die Wahlkampfkostenerstattung gendern

Getragen wird dies von einer gewissen maskulinistischen Wende bei den Jüngeren. Weit über Deutschland hinaus finden Männer der Generation Z stärker als die der Babyboomer, dass es mit der Gleichstellung nun doch genug sei. Der Geschlechtsunterschied schlägt sich jedoch weiter deutlich nieder: Während unter den männlichen Befragten eine Mehrheit von 55 Prozent den bisherigen Einsatz für die Gleichstellung für ausreichend hält, sind es bei den Frauen nur 36 Prozent. Offensichtlich besteht weiter Unzufriedenheit und damit Handlungsbedarf.

Woran man ansetzen könnte, um Parteien künftig eine höhere Repräsentanz von Frauen bei der Kandidatenaufstellung für Parlamente nahezulegen, wäre beim Geld. Deutschland ist ein Staat, in dem Parteien weniger von Spenden abhängig sind, weil sie nämlich eine Wahlkampfkostenerstattung beziehen. Diese Regelung gibt es unter anderem, um zu verhindern, dass Wahlen von Großspendern und Lobbygruppen allzu einfach faktisch entschieden, also gekauft werden können. Die USA sind für Letzteres ein abschreckendes Beispiel.

Die zur Parteienfinanzierung staatlicherseits zur Verfügung gestellten Mittel sind erheblich. Für 2025 etwa waren es 225 Millionen Euro. Mein Vorschlag ist: Die Erstattung für eine Partei sei künftig davon abhängig zu machen, dass wenigstens die Hälfte der von ihr nach einer Wahl gewonnenen Parlamentssitze von Frauen besetzt wird. Andernfalls wird der Zuschuss proportional gekürzt.

Praktisches Beispiel: In Sachsen-Anhalt hat die 39-köpfige AfD-Fraktion nur zwei weibliche Mitglieder. Die ungerade Anzahl freundlich berücksichtigt, müssten es aber 20 sein, um in Zukunft die volle Parteienfinanzierung beanspruchen zu können. So jedoch würde die AfD fast 90 Prozent ihrer Ansprüche verlieren.

Die Gestaltungsfreiheit der Parteien bleibt

Eine mit dem Frauenanteil atmende Wahlkampfkostenerstattung belässt den Parteien alle Rechte der Kandidatenaufstellung, es kommt sie nur teuer zu stehen, setzt sie weiter auf Geschlechtsungleichheit. Auch die Wählerinnen und Wähler dürften weiter nach Gusto weitgehend männliche Gruppierungen ankreuzen. Nur werden sie weniger dafür mit Plakaten, Online-Accounts oder Volksfesten mit Freibier gelockt.

Die Regelung muss auch nicht symmetrisch sein. Fraktionen mit einem Frauenüberschuss sollen von Kürzungen unbehelligt bleiben. Die Auseinandersetzungen um Antidiskriminierungsregeln haben ergeben, dass auch einseitig gerichtete Maßnahmen rechtlich in Ordnung sein können.

Würde eine solche weiche Regulierung überhaupt Erfolg haben? Man kann davon ausgehen. Laut den Rechenschaftsberichten der Parteien kommt jeweils etwa ein Drittel ihrer Finanzierung von staatlicher Seite. Einen solchen dicken Brocken verliert man ungern.

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