Google: Alphabet klagt gegen EU-Anordnungen zu Android und Suche
Google-Mutter Alphabet fechtet zwei Anordnungen der EU an, nach denen das Unternehmen KI-Konkurrenten wie OpenAI den Zugang zu seinen Diensten und Suchmaschinenkonkurrenten den Zugang zu seinen Suchdaten ermöglichen soll. Als Grund nennt Alphabet, dass die Umsetzung der Auflagen den Datenschutz untergraben und den europäischen Nutzern irreversiblen Schaden zufügen würde.
Die EU-Kartellbehörden hatten Alphabet im Juli angewiesen, alternativen Suchmaschinenanbietern Suchdaten bereitzustellen und Entwicklern von KI-Diensten die gleichen Schnittstellen in Android zu öffnen, die Google für sein KI-Modell Gemini nutzt. Nach den Ausführungen der EU-Kommission sollen KI-Chatbots von Fremdanbietern im Android-Betriebssystem den gleichen Funktionsumfang respektive Schnittstellenzugang haben, wie Googles eigener Chatbot Gemini zurzeit besitzt. Grundlage sind die Interoperabilitätsvorgaben des Digital Markets Act (DMA) nach Artikel 6 Absatz 7. Die EU-Kommission hat Alphabet 2023 ebenso wie Apple als Gatekeeper unter dem DMA eingestuft; Android zählt wie iOS zu den regulierten Plattformdiensten, für die besondere Interoperabilitätspflichten gelten.
Google zieht vor Gericht
Wie Reuters berichtet, hat Google am Montag beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen die Entscheidungen vom Juli eingereicht. Laut den Beschlüssen muss Google ab Januar 2027 Suchdaten weitergeben; von den Änderungen an Android sollen Nutzer ab Juli 2027 profitieren. Die Klage hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, die Fristen gelten also weiter, sofern das Gericht die Beschlüsse nicht ausnahmsweise aussetzt.
„Wir legen Berufung gegen Entscheidungen ein, die uns zwingen würden, den privaten Suchverlauf der Nutzer ohne ausreichende Anonymisierung weiterzugeben und wichtige Sicherheitsvorkehrungen bei Android zu schwächen“, erklärte Oliver Bethell, Senior Director of Competition bei Google, in einer Stellungnahme.
Weiter sagte er: „Die Menschen nutzen die Suche für ihre ganz persönlichen Fragen – von medizinischen Sorgen bis hin zu engen Beziehungen –, und eine Verpflichtung, diese persönlichen Suchanfragen ohne angemessene Schutzvorkehrungen weiterzugeben, würde der Privatsphäre der Nutzer irreversiblen Schaden zufügen.“
Laut EU „solide Schutzvorkehrungen“
Die Europäische Kommission, die für die Durchsetzung des DMA zuständig ist, hat erklärt, dass die beiden Maßnahmen solide Schutzvorkehrungen für die Privatsphäre der Nutzer, die Geräteintegrität und die Sicherheit enthalten.
Die US-Suchmaschine DuckDuckGo, die sich für Datenschutz einsetzt und weder den Suchverlauf noch persönliche Daten der Nutzer erfasst, stellte sich hinter die EU-Aufsichtsbehörde. „Das Anonymisierungsverfahren ist solide, und keine noch so großen künstlich geschürten Zweifel können daran etwas ändern. Das Einzige, was Google mit einer Berufung gewinnt, ist Zeit“, erklärte ein Sprecher von DuckDuckGo.
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