Klimaziel 2045 gefährdet?: Umwelthilfe klagt gegen schwarz-rotes Heizungsgesetz

Klimaziel 2045 gefährdet?Umwelthilfe klagt gegen schwarz-rotes Heizungsgesetz
29.09.2026, 14:17 Uhr

Die schwarz-rote Koalition will das Heizungsgesetz der Ampel neu aufstellen. Doch schon länger bestehen Zweifel daran, ob Deutschland damit seine Klimaziele erreichen kann. Nun zieht die Umwelthilfe gegen die Pläne vor die höchste richterliche Instanz.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Man gehe dabei gemeinsam mit vier Mieterinnen und Mietern vor, teilte die Umweltorganisation in Berlin mit. Das im Juli vom Bundestag beschlossene Gesetz verstoße gegen die im Grundgesetz festgelegte Verpflichtung zum Klimaschutz und der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, argumentiert die Umwelthilfe.
"Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten", erklärte Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. "Und Mieterinnen und Mieter zahlen am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen können". Sie forderte: "Das Bundesverfassungsgericht muss diesem Gesetz Grenzen setzen."
"Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, werden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten und vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar sind, als Lösung angepriesen", kritisierte die DUH. Dadurch entstünden "erhebliche Mehremissionen", welche die Grundlage dafür gefährdeten, "auch in Zukunft frei und sicher leben zu können".
Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als wieder gespeichert werden können. Das ist gesetzlich festgelegt. Mit dem neuen Gesetz entstünden aber deutlich mehr Treibhausgas-Emissionen, argumentiert die Umwelthilfe. "Diese zusätzlichen Emissionen gefährden damit die Grundlage dafür, auch in Zukunft frei und sicher leben zu können."
Was im neuen Gesetz steht
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen - Details sind aber unklar. Das sei eine Wette der Bundesregierung, dass künftig genug Biomethan, Wasserstoff und andere grüne Gase ausreichend zur Verfügung stünden, sagte Metz.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte. Verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz hatte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zuletzt in einem Gutachten im August geäußert. Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.