Genetisch veränderte Pflanzen: Agrarverbände klagen gegen Gentechnikverordnung der EU

Die EU-Freigabe genetisch veränderter Pflanzen könnte offiziell gentechnikfreie Züchtungen verändern. Deshalb ziehen Verbände vor Gericht.
Foto: allOver-MEV/imago
kna | Mehrere Landwirtschaftsunternehmen und -verbände wollen rechtlich gegen die neue Gentechnikverordnung der EU vorgehen. Es verstoße gegen höherrangiges EU-Recht, dass die Prüfungs- und Kennzeichnungspflicht von genetisch veränderten Pflanzen teilweise wegfällt, heißt es. Deswegen reichte das Bündnis am Montag Klage beim Europäischen Gericht gegen die im Juni beschlossene Verordnung ein. Die Beteiligten fordern, die Verordnung für nichtig zu erklären.
Im Zentrum stehen Bedenken gegen Pflanzen, die mit den sogenannten neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtet werden. Die EU hatte Pflanzen aus diesen Verfahren weitgehend dereguliert. So werden NGT-1-Pflanzen künftig den konventionellen Sorten gleichgestellt. Damit entfallen für sie strenge Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten für genetisch veränderte Organismen.
Ausschlaggebend für die Einordnung ist laut Gesetz die Anzahl der jeweils genetisch modifizierten sogenannten Basenpaare der Pflanzen. Befürworter der Verordnung argumentieren, dass bei NGT-1-Pflanzen die genetischen Veränderungen so gering seien, dass sie praktisch auch in konventioneller Züchtung entstehen könnten. Zugleich könnten so gezielt klimaresistentere Sorten entstehen.
Die Kläger halten dagegen eine Festlegung auf die Anzahl der veränderten Basenpaare, also der DNA-Verbindungen im Genom der Pflanze, für die Kategorisierung für wissenschaftlich nicht fundiert. Ein quantitativer Ansatz sei hier irreführend, da auch kleine Änderungen schon größere Effekte auf die Funktion der Pflanze haben könnten, erklärte der Bremer Europarechtler Gerd Winter. Er zeichnet für die Klageschrift verantwortlich.
Gentechnikfreie Unternehmen und Agrarverbände klagen
Mit der Deregulierung sei davon auszugehen, dass die Verbreitung von NGT-1-Pflanzen innerhalb der EU deutlich zunehmen werde. Durch den Pollenflug verbreite sich das Erbmaterial dieser Pflanzen und könne sich in konventionelle oder ökologische Züchtungen einkreuzen. „Das bedeutet, dass diese Schwellen, die man sich vorstellt, nicht mehr greifen, weil es dann zu einer systemischen Kontamination kommt“, so Winter.
Dadurch würden ökologische und konventionelle Züchtungen ebenso geschädigt wie Wildpflanzen. So werde es gentechnikfreien Betrieben zunehmend erschwert, ihren Status gewährleisten zu können. Dadurch könne es zu Einbußen durch Vertragsschäden bis hin zur Aberkennung von Zertifizierungen für Hersteller kommen.
Getragen wird die Klage von acht gentechnikfreien Unternehmen sowie vier Agrarverbänden, darunter Rapunzel Naturkost und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Die Klage müsse nun vom Gericht zunächst formal und anschließend auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, sagte Winter. Sollte das Europäische Gericht sie für unzulässig erklären, kündigte der Jurist bereits einen Einspruch vor dem übergeordneten Gerichtshof der EU an.
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