Wegen Zusammenarbeit mit Rosatom: Klage gegen Ausbau von Brennelementefabrik

Umweltverbände befürchten Spionage und Sabotage durch den russischen Staatskonzern. Die EU klammert die Atombranche von Sanktionen gegen Russland aus.
Foto: Detlef Heese/imago
Der mit dem Einstieg Russlands verbundene Ausbau der nuklearen Brennelementefabrik im emsländischen Lingen wird ein Fall für die Justiz. Der Umweltverband BUND und weitere Initiativen haben beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Klage gegen das Land Niedersachsen eingereicht. Sie richtet sich gegen die im Juli von Landesumweltminister Christian Meyer (Grüne) erteilte Genehmigung zur Fertigung von Brennstäben für Atomkraftwerke russischer beziehungsweise sowjetischer Bauart mithilfe des russischen Staatskonzerns Rosatom. Das OVG bestätigte der taz den Eingang der Klage.
Russland setze seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine fort und in Deutschland mehrten sich gefährliche Sabotageversuche, begründet der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt den Widerstand seines Verbandes gegen das Vorhaben. Während die Europäische Union versuche, die russische Schattenflotte zu stoppen, erhalte gleichzeitig Rosatom in Lingen Zugriff auf kritische Infrastruktur.
Da in Lingen sowohl die Fertigung als auch Teile der Qualitätskontrolle mit von Rosatom gelieferten Maschinen erfolgten, könnten Produktion und Überprüfung manipuliert werden. Das werfe schwerwiegende sicherheits- und außenpolitische Fragen auf. „Atomare Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Einfallstor für russische Staatsinteressen werden“, sagt Bandt. „Jede Atomkooperation zementiert die Abhängigkeit von Russland weiter.“
Aus Sicht des Klagebündnisses entspricht das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung zudem nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Vorprüfung sei „lückenhaft“ gewesen und habe auf veralteten Unterlagen basiert, erklärt die niedersächsische BUND-Landesvorsitzende Susanne Gerstner. Zudem sei die Rosatom-Beteiligung in den Antragsunterlagen nicht vollständig offengelegt worden. Damit habe der französische Betreiber der Brennelementefabrik gegen geltendes Recht verstoßen und der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten.
Auflagen für Rosatom reichen den Klägern nicht
Die mit der Genehmigung verbundenen Auflagen – etwa ein grundsätzliches Betretungsverbot der Fabrik für Rosatom-Mitarbeitende – sorgen nach Ansicht der Kläger weder für wirksamen Schutz noch lösten sie das grundlegende Problem der Kooperation mit Rosatom. „Wie sollen Auflagen Sicherheitsbedenken ausräumen, wenn der Partner selbst das Problem ist?“, fragt Bettina Ackermann von der Anti-Atom-Organisation Ausgestrahlt.
Die Brennelementefabrik in Lingen wird von ANF betrieben, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der französischen Framatome GmbH. Die Anlage ist bereits mehr als 45 Jahre alt und verfügt – wie die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau – ungeachtet des deutschen Atomausstiegs über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Beide Anlagen verarbeiten auch aus Russland geliefertes Uran.
Das Klagebündnis sieht die Kooperation der Brennelementefabrik mit Rosatom als weiteren Beleg der atomaren Abhängigkeit Europas von Russland: Trotz 21 Sanktionspaketen gegen das Land gebe es bis heute keine Sanktionen im Atombereich.
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