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Monday, November 2, 2026

Fragwürdige Steigerung – «Verboten» und «strengstens verboten»: Was ist der Unterschied?

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Auf einer Skulptur in Zürich warnt ein Schild: «Berühren strengstens verboten!» «Wie bitte?», mag sich manche Passantin und mancher Passant fragen. Wie kann etwas verbotener sein als verboten? Ist der Verfasser der Warnung sprachlich unbeholfen oder erliegt er einer weitverbreiteten Unsitte, alles Mögliche und Unmögliche zu steigern?

«Die Lust, Ausdrücke zu steigern, ist etwas tief Menschliches», weiss der Sprachwissenschaftler Daniel Perrin. Wer spricht, will wahrgenommen werden, eine gute Wirkung erzeugen, Eindruck schinden. Dabei helfen etwa die Verdoppelung von Silben oder eben Steigerungen – auch wenn sich einzelne Wörter nicht sinnvoll steigern lassen. Die Steigerung des Wortes «verboten» habe darüber hinaus noch eine zusätzliche Wirkung, sagt Perrin. «Diese Formulierung drückt aus, dass ich mit einer grimmigen Strafe zu rechnen habe, wenn ich mich über das Verbot hinwegsetze.»

Im Gesetz ist nichts «verboten»

Interessant: Weder das Wort «verboten» noch eine seiner Steigerungsformen ist irgendwo im Zivil- oder Strafgesetz zu finden. «Eine Tat ist entweder legal oder illegal», erklärt die Strafrechtsprofessorin Monika Simmler von der Universität St. Gallen. Die Strafzumessung hänge aber davon ab, wie schwerwiegend eine Tat sei. Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen Bagatellen, Vergehen und Verbrechen. «Vor diesem Hintergrund lässt sich umgangssprachlich schon sagen, eine Bagatelle sei ein bisschen verboten», wogen ein Verbrechen etwas ganz klar Verbotenes sei.

Zudem drücke die Formulierung «berühren strengstens verboten» einen klaren Willen des Eigentümers der Skulptur aus, ergänzt Monika Simmler. Setze sich jemand darüber hinweg und richte einen Schaden an, könne diese klare Willensäusserung in einem Haftpflichtprozess die Position des Eigentümers stärken.

Vorsicht, lustig gemeint

Fazit: Auch wenn sie sprachlich nicht immer einwandfrei sind: Steigerungen können Sinn ergeben. Oder auch lustig gemeint sein. Dann etwa, wenn auf einer Einladung zu einer Geburtstagsfeier steht: «Geschenke mitbringen strengstens verboten».

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