„Verfehlt ihr Ziel“: vzbv kritisiert Empfängerüberprüfung beim Online-Banking
Die seit einem Jahr vorgeschriebene Prüfung des eingetragenen Empfängernamens und der IBAN mit den für das Zielkonto hinterlegten Daten bei einer SEPA-Überweisung führt so häufig zu einer Warnmeldung, dass diese oft ignoriert werden. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergeben. Demnach geben 58 Prozent der Befragten an, dass sie Warnhinweise bei jeder vierten Überweisung oder häufiger erhalten. Weil diese Warnhinweise vielfach falsch seien, würden sie teilweise schon ignoriert. Trotzdem bewerten demnach neun von zehn Online-Banking-Nutzenden die Empfängerprüfung für grundsätzlich positiv, 27 Prozent finden sie derzeit schlecht umgesetzt.
Viele Warnhinweise, weniger Unzufriedenheit
Nach Angaben des Verbraucherschutzverbands berichten Nutzerinnen und Nutzer von Online-Banking immer wieder, dass ihnen die Warnhinweise nicht dabei geholfen hätten, eine Überweisung an ein falsches Konto zu verhindern. Der eigentliche Zweck der Überprüfung werde damit verfehlt, bilanziert der vzbv. Dabei bezieht er sich aber merklich stärker auf die genau 295 Rückmeldungen, die zwischen März und Juli auf einen Verbraucheraufruf hin eingegangen seien. Zwar bekommt laut der repräsentativen Onlinebefragung von Forsa tatsächlich eine Mehrheit der Befragten die Warnhinweise vergleichsweise häufig, aber die grundsätzliche Bewertung bleibt trotzdem äußerst positiv und dass die derzeitige Umsetzung schlecht sei, findet demnach lediglich etwas mehr als ein Viertel. Die Deutsche Kreditwirtschaft kann diese Kritik laut einem Bericht der FAZ dagegen „nicht nachvollziehen“.
Die Empfängerprüfung oder Empfängerverifikation („Verification of Payee“, VOP) wird von der Europäischen Union vorgeschrieben, seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum das Verfahren umsetzen. Bei Überweisungen müssen sie seitdem prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers oder der Empfängerin mit den Daten übereinstimmen, die für das Zielkonto hinterlegt sind. Andernfalls muss eine Warnung ausgegeben werden. Das kann beispielsweise auch passieren, wenn lediglich ein zweiter Vorname fehlt. Der vzbv fordert jetzt eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung der Prüfung. Sie müsse Menschen „wirksam vor Betrug schützen, statt sie mit unnötigen Warnmeldungen zu belasten“. Systeme sollten den richtigen Empfänger auch dann erkennen, wenn Vor- und Nachname vertauscht sind, der zweite Vorname fehlt oder Sonderzeichen und Bindestriche abweichen.
Für die zitierte „internetrepräsentative Onlinebefragung“ wurden vom 3. bis 9. August 2026 insgesamt 1030 Online-Banking-Nutzende ab 18 Jahren in Deutschland befragt.
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