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Friday, November 6, 2026

Höhere Stromkosten: Regierung lässt Abzocke von Haushalten kalt

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Be­stands­kun­d:in­nen von Stromversorgern werden systematisch benachteiligt. Das Bundeswirtschaftsministerium will dagegen nichts unternehmen.

Anja Krüger

Energieunternehmen nehmen von bestehenden Kun­d:in­nen systematisch höhere Preise als von neuen. Denn an Neu­kun­d:in­nen geben sie sinkende Beschaffungskosten weiter, an die anderen nicht. Während in anderen europäischen Ländern Regierungen dafür sorgen, dass die Unternehmen sinkende Einkaufspreise zeitnah auch an Be­stands­kun­d:in­nen weitergeben müssen, sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Dabei geht es um viel Geld: Einer Studie der RWTH Aachen zufolge beträgt der Preisaufschlag für bestehende Kun­d:in­nen gegenüber dem jeweils günstigsten neuen Tarif rund 47 Prozent. Das sind durchschnittlich 13 Cent pro Kilowattstunde. Der Studie zufolge liegt das bundesweite Einsparpotenzial durch einen Wechsel zum günstigsten Anbieter bei bundesweit 11 Milliarden Euro pro Jahr. Doch viele Ver­brau­che­r:in­nen nutzen Wechselmöglichkeiten nicht, etwa aus Unkenntnis, aus Bequemlichkeit oder weil sie Schwierigkeiten fürchten. Während der Energiepreiskrise 2022 stellten besonders günstige Anbieter ihre Lieferungen ein und Kun­d:in­nen hatten massive Probleme, neue Versorger zu vertretbaren Preisen zu finden.

In anderen Ländern haben Regierungen auf das Phänomen der „Treuestrafe“ für Be­stands­kun­d:in­nen reagiert. In Österreich etwa sind Stromanbieter verpflichtet, sinkende Beschaffungskosten innerhalb von sechs Monaten an Ver­brau­che­r:in­nen mit unbefristeten Verträgen weiterzugeben. Großbritannien geht noch weiter: Hier setzt die Regulierungsbehörde Ofgem alle drei Monate Preisobergrenzen für Standardtarife fest. In Italien betreibt die Regulierungsbehörde das kostenlose Vergleichsportal „Portale Offerte“ für alle Stromangebote.

Solche Instrumente zum Schutz von Ver­brau­che­r:in­nen gibt es in Deutschland nicht. Und die Bundesregierung will daran auch nichts ändern, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Michael Kellner und anderer grüner Par­la­men­ta­rie­r:in­nen hervorgeht. Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. „Die Bundesregierung hält die bestehenden Möglichkeiten, die der Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen, für ausreichend“, heißt es in der Antwort aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Wirtschaftsministerium.

Grüne kritisieren passive Haltung der Regierung

Gegen die unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neu­kun­d:in­nen hat das Ministerium nichts einzuwenden. „Die grundsätzliche Möglichkeit von Energieversorgern, besonders attraktive Konditionen nur für Neukunden anzubieten, fördert die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit den Wettbewerb insgesamt und dämpft das durchschnittliche Preisniveau auf dem betroffenen Markt“, heißt es in der Antwort. Anbieterwechsel seien in der Regel problemlos möglich.

Das Wirtschaftsministerium wendet sich auch dagegen, dass die Unternehmen ihre Vertriebsmarge – die Summe, die nach Abzug der Einkaufskosten übrig bleibt – auf der Stromrechnung ausweisen müssen. „Margen sind Teil der Preiskalkulation und zählen zu den Geschäftsgeheimnissen, an deren Geheimhaltung die Unternehmen ein berechtigtes Interesse haben“, so das Ministerium.

Es will auch die Informationspflichten für Stromversorger nicht ausweiten. Telekommunikationsanbieter etwa müssen Kun­d:in­nen einmal im Jahr auf den günstigsten Tarif hinweisen. Auch ein öffentliches Preisvergleichsportal wie in Italien will es nicht.

Die Grünen kritisieren die passive Haltung der Regierung. „Solange wir noch von fossilem Gas abhängig sind, werden die gestiegenen Preise für Gas schon bald auf die Strompreise durchschlagen“, sagt Kellner, der Wirtschaftsstaatssekretär in der Ampelregierung war. Der Schutz der Ver­brau­che­r:in­nen werde damit umso wichtiger. „Schade, dass die Bundesregierung hier für die Bezahlbarkeit und Verbraucherschutz null Motivation zeigt.“

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