Wegen Parteizugehörigkeit: Deutschland nimmt AfD-Mitgliedern die Waffen weg
Wegen Parteizugehörigkeit
Deutschland nimmt AfD-Mitgliedern die Waffen weg
Mit 44 Prozent wird die AfD stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig werden Parteimitgliedern dort aufgrund ihrer politischen Einstellung die Waffen entzogen – ein Vorgang, der in der Schweiz so kaum möglich wäre.
Publiziert: 12.09.2026 um 18:00 Uhr
Darum gehts
KI-generiert, redaktionell geprüft
- AfD gewinnt Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Rekordwert von 44 Prozent
- 17 AfD-Mitglieder verloren Waffenlizenzen, 122 Fälle derzeit in Prüfung
- Sachsen-Anhalt: AfD als rechtsextrem eingestuft, 3500 Mitglieder betroffen
Fabrice ObristRedaktor News
Vergangenes Wochenende erzielte die AfD bei den Landtagswahlen im Bundesland Sachsen-Anhalt mit knapp 44 Prozent ein Rekordergebnis. Das Ergebnis sorgte in ganz Deutschland und sogar über die Landesgrenzen hinaus für Diskussionen.
Im gleichen Bundesland kam es erst im August zu einer anderen Kontroverse mit der jetzt stärksten Kraft. Denn das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschied, dass der Staat AfD-Mitgliedern die Waffen aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Partei abnehmen kann. Dies unter anderem, weil die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde.
«Das ist Blödsinn»
Im ostdeutschen Bundesland hat die Partei rund 3500 Mitglieder. Wie «Bild» berichtet, haben bereits 17 von ihnen ihre Waffenberechtigungskarte und den Jagdschein verloren, und 122 weitere Fälle würden aktuell geprüft.
Tamara Zieschang (55), Innenministerin von Sachsen-Anhalt und Mitglied der CDU, steht dem Entscheid im Gespräch mit der Zeitung positiv gegenüber: «Der Waffenbesitz von Extremisten ist eine Gefahr sowohl für den demokratischen Rechtsstaat als auch für jeden einzelnen Bürger.»
Andere Ansicht in Thüringen
Einer, der seine Waffen abgeben musste, ist Marcel Pries (48): «Ich darf nicht mehr jagen. Meine demokratische Zuverlässigkeit wird infrage gestellt. Das ist Blödsinn», sagt er zu «Bild».
Dass der Entscheid in Deutschland nicht unumstritten ist, zeigt ein Urteil aus dem Bundesland Thüringen. Dort gilt die AfD zwar auch als gesichert rechtsextrem, trotzdem entschied ein Gericht im Februar, dass AfD-Mitgliedern nicht bloss aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit die Waffen entzogen werden dürfen.
Wie siehts in der Schweiz aus?
In der Schweiz wäre der Waffenentzug aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Partei wohl kaum möglich. Im Waffengesetz aufgeführte Gründe zur Beschlagnahmung oder Einziehung von Waffen sind fehlende Berechtigungen oder die Bedrohung oder Verletzung von Personen mit der Waffe.
In Schaffhausen zog die Polizei die Pistole eines Barbesitzers ein, da sie in einem unverschlossenen Nebenraum lag und demnach nicht sorgfältig aufbewahrt wurde. Das Bundesgericht kippte den Entscheid später, denn die Gefahr für Gäste sei «rein theoretisch» gewesen. Der Mann erhielt seine Waffe zurück.
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