Trumps «wahrgewordener Traum»: Das steht im Grönland-Deal

- Trump, Dänemarks Premierministerin Frederiksen und Grönlands Premier Nielsen haben ein Abkommen zur militärischen Nutzung Grönlands unterzeichnet.
- Das Abkommen erlaubt den USA, Militärbasen auszubauen und unbemannte Anlagen zu errichten – Aufträge gehen an grönländische Unternehmen.
- Neu ist zudem, dass der Vertrag unbefristet gilt und auch bei einer allfälligen Unabhängigkeit Grönlands von Dänemark in Kraft bleibt.
Am Dienstag haben US-Präsident Trump, die dänische Premierministerin Frederiksen und der grönländische Premier Nielsen ein Abkommen zur militärischen Nutzung Grönlands unterzeichnet. Trump hatte das Abkommen zuvor als «wahrgewordener Traum für die USA» bezeichnet. Frederiksen und Nielsen äusserten sich vor der Unterschrift nicht zum Inhalt.
Nun wurde der Wortlaut des Abkommens veröffentlicht. Die dänische Zeitung «Politiken» nennt es ein «diplomatisches Meisterstück». Doch was genau steht drin? Da die Punkte 1 bis 3 Definitionen und generelle Bemerkungen beschreiben, beginnt die Übersicht bei Punkt 4. Das vollständige Abkommen kann man hier nachlesen.
Punkt 4: US-Militärbasen
Im Abkommen steht: «Die Parteien sollen den besten Nutzen aus dem 2004 überarbeiteten Abkommen von 1951 ziehen, um folgende Punkte zu ermöglichen»:
- Den USA soll es gestattet sein, ihre Aktivitäten in der Weltraum-Militärbasis Pituffik zu modernisieren und auszuweiten.
- Den Vereinigten Staaten wird gestattet, in Narsarsuaq und Mestersvig zusätzliche Verteidigungsgebiete einzurichten – Einzelheiten sind unter den Vertragsparteien noch auszuhandeln.
- Die USA könnten in Grönland weitere Verteidigungsgebiete einrichten und ihre militärischen Operationen oder Einrichtungen ausbauen – stets in Konsultation mit allen Vertragsparteien.
- Die Vereinigten Staaten vergeben alle Aufträge im Zusammenhang mit der Errichtung, Instandhaltung und Wartung von Verteidigungsgebieten an kommerzielle Unternehmen in Grönland – sofern möglich.
Wie «Politico» schreibt, ändert dieser Punkt nichts wirklich an den Rechten der USA, die sie seit dem Abkommen von 1951 hatten. In Teilen werden sie aber konkretisiert. Die grösste Änderung ist die Zusicherung der Auftragsvergabe an grönländische Unternehmen.
Punkt 5: Unbemannte Militärinstallationen
Im Abkommen steht: «Das Königreich Dänemark wird gemeinsam mit Grönland US-Anträge auf die Errichtung unbemannter militärischer Anlagen in Grönland ausserhalb der Verteidigungsgebiete im Rahmen beschleunigter behördlicher Genehmigungsverfahren prüfen.»
Das ist laut «Politico» neu, allerdings wird auch darauf verwiesen, dass die Genehmigungen die Einschränkungen, die in früheren Verträgen definiert wurden, berücksichtigen müssen.
Punkt 6: Freie Bewegung der US-Truppen
Abgesehen von den designierten Sicherheitsgebieten dürfen sich die USA auch im restlichen Gebiet von Grönland mit staatlichen Schiffen, Luft- und Bodenfahrzeugen frei bewegen. Auch dieser Punkt unterscheidet sich laut «Politico» kaum von früheren Abkommen. Zudem wird hier festgehalten, dass dabei auf die grönländische Gesellschaft sowie deren Lebensweise Rücksicht genommen werden muss.
Punkt 7: Spionage
Unter diesem Punkt wird festgelegt, dass die Gebiete in der Nähe der US-Militärbasen nicht in einer Weise genutzt werden dürfen, die die Sicherheit der Basen gefährdet. Die USA haben das Recht, Bedenken hinsichtlich des Baus oder einer Nutzungsänderung von Gebäuden zu äussern. Die Vertragsparteien arbeiten zudem zusammen, um Spionage in Grönland entgegenzuwirken. Diese Klausel ist neu und wurde so nicht in den älteren Verträgen festgehalten.
Punkt 8: Dänemark muss zur Sicherheit beitragen
«Das Königreich Dänemark hat seine Sicherheitspräsenz in der Arktis gestärkt und wird dies auch weiterhin tun.»
Auch dieser Punkt ist neu und trägt Trumps frühere Forderungen Rechnung, dass die Nato mehr tun muss, um die Region um die Arktis besser zu schützen. Diese Forderung wird auch in Punkt 2 erwähnt: «Die Vertragsparteien befürworten ein stärkeres Engagement der Nato in der Arktis, unter anderem in den Bereichen Planung, Präsenz, Übungen und gemeinsame Informationsgewinnung.»
Punkt 9 und 10: Einfluss von Drittstaaten
Punkt 9 besagt: «Keinem Staat, der nicht Mitglied der Nato ist, darf es gestattet sein, eigene bemannte oder unbemannte militärische Einrichtungen in Grönland zu errichten.»
Punkt 10 fügt hinzu: «Die Vertragsparteien kommen überein, dass Staaten oder Investoren aus einem Staat, der weder Mitglied der Nato noch Nato-Partner noch EU-Mitgliedstaat ist, weder (i) die Kontrolle noch (ii) massgeblichen Einfluss noch (iii) Zugang zu nicht öffentlichen Informationen haben dürfen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit in besonders sensiblen Sektoren auf dem Gebiet Grönlands darstellen könnten.»
Punkte 9 und 10 waren zuvor nicht vertraglich geregelt, doch wurden bereits praktisch gelebt, wie politische Beobachter aus Dänemark festhalten.
Punkt 11: Permanente Natur
«Diese Vereinbarung ist unbefristet und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.» Das gilt auch für den Fall, dass Grönland einmal unabhängig von Dänemark werden sollte.
Auch dieser Punkt ist neu. Der frühere Vertrag war an die Existenz der Nato gekoppelt. Das heisst, mit der Auflösung der Nato wäre der Vertrag ungültig geworden. Allerdings wird die Nato noch immer mehrmals im neuen Vertrag erwähnt, sodass er nicht völlig unabhängig davon geworden ist.
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Simon Misteli (sim), Jahrgang 1995, arbeitet seit 2024 als Redaktor am Newsdesk. Dabei schreibt er über verschiedenste Themen mit einem Fokus auf Auslandsgeschichten.
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