Nach Terroranschlag in Zürich – Räte wollen maximale Freiheitsstrafe im Jugendstrafrecht erhöhen

Wenn ein 15‑Jähriger einen orthodoxen Juden auf offener Strasse in Zürich mit einem Messer lebensgefährlich verletzt, ist man schockiert – auch im Parlament in Bern.
Die Zürcher SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel formulierte einen Vorstoss, in dem sie Jugendliche härter bestrafen will. Der Nationalrat hatte ihm bereits vor einem Jahr zugestimmt – allerdings nur ganz knapp. Nun stimmte auch der Ständerat für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, aber deutlicher und nur zu einer Massnahme.
«System kommt in Bedrängnis»
Für Daniel Jositsch ist die heute beschlossene Verlängerung des Freiheitsentzugs nötig, gerade wegen Fällen wie in Zürich, so der Strafrechtsprofessor und parteilose Ständerat. «99.9 Prozent der Jugendstrafrechtsfälle kommen Gott sei Dank nicht in die Medien, und zwar richtigerweise. Die restlichen 0.1 Prozent – wie dieser Fall in Zürich – stehen gross in den Schlagzeilen. Und da kommt dann die Öffentlichkeit und fragt, was denn da los sei», führt Jositsch aus.
Terrorangriff auf Zürcher Juden 2024
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Ein 15-Jähriger, der gemäss Gutachten an psychischen Störungen leidet, soll sich im Internet durch Propaganda der Terrorgruppe Islamischer Staat radikalisiert haben. Am Abend des 2. März 2024 soll er in Zürich mit einem Messer 17 Mal auf einen damals 50-jährigen orthodoxen Juden eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Laut Anklageschrift wollte der Jugendliche im Namen des «Kalifats» möglichst viele Juden und Jüdinnen töten – er hatte also mutmasslich ein antisemitisches und terroristisches Motiv.
Wegen dieser wenigen Fälle komme das System in Bedrängnis. Wenn das Parlament nun härtere Strafen formuliere, könne dies das System des Jugendstrafrechts insgesamt schützen, argumentiert Jositsch.
Fachpersonen raten von Verschärfung ab
Doch warum ist die Verschärfung nötig, fragten sich die Gegnerinnen und Gegner dieser Massnahme im Ständerat? Es gehe nur um wenige Einzelfälle, auch wenn sie schockierend seien, argumentierte Fabien Fivaz von den Grünen.
Zudem hätten alle Fachpersonen dem Ständerat von einer Verschärfung abgeraten, betonte Bundesrat Beat Jans: die Justizdirektorinnen und -direktoren der Kantone, Expertinnen und Experten aus Strafverfolgung und Jugendpsychiatrie und Fachleute in den Vollzugsanstalten für Jugendliche. Sie alle beurteilten das geltende Jugendstrafrecht als positiv und sehen keinen Anpassungsbedarf, auch keine Verlängerung der Freiheitsstrafen.
Die entscheidende Frage für Justizminister Jans ist deshalb: Bringt eine höhere Strafdrohung tatsächlich mehr Sicherheit? «Die Erkenntnisse aus der Forschung sprechen dagegen», so der Bundesrat. Nicht die Bestrafung stehe im Vordergrund, sondern spezielle Massnahmen, um die jungen Menschen wieder auf den rechten Weg zu bringen.
Eine Mehrheit im Ständerat sah bei schweren Gewalttaten von Jugendlichen jedoch Handlungsbedarf. Die Strafen müssten erhöht werden.
Neu gilt: Die maximale Freiheitsstrafe bei 15-Jährigen wird verdoppelt, von einem auf zwei Jahre, bei über 16‑jährigen Tätern von vier auf sechs Jahre. «Bei diesen extremen Fällen – versuchter Tötung oder sogar versuchtem Mord – können wir auch eine härtere Strafe ausfällen», sagt Daniel Jositsch.
Mit höheren Freiheitsstrafen wird im Jugendstrafrecht erneut die Schraube angezogen. Seit über einem Jahr gilt eine weitere Verschärfung: die Verwahrung von jungen Erwachsenen. Unter bestimmten Voraussetzungen können junge Mörderinnen und Mörder im Anschluss an ihre Jugendstrafe verwahrt werden; etwa wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr besteht.
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